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Gerade Zähne per Mausklick?

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Die Diskussion beschäftigt die zahnärztlichen Körperschaften Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung schon länger. Auch die Berufs- und Fachverbände der Kieferorthopäden haben schon vor einiger Zeit eindeutig Stellung bezogen. Jetzt hat eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 5. Januar das Thema erneut in den Fokus gerückt: die kieferorthopädische Behandlung mit Aligner-Schienen über Online-Anbieter ohne die gebotene zahnärztliche oder kieferorthopädische Begleitung.

Dass die Begehrlichkeiten gewerblicher Anbieter groß sind und neuartige Geschäftsmodelle angesichts des zunehmenden Wunschs vieler Patienten nach einem schönen Lächeln wie Pilze aus dem Boden schießen, ist dabei nichts Neues. Vor Jahren konnte man eine ähnliche Diskussion beim Thema Bleaching beobachten. Auch damals führte ein zunehmendes Interesse der Patienten nach einem strahlenden, möglichst weißen Lächeln zu einer Fülle gewerblicher Angebote, die im besten Falle für den Einsatz in der Zahnarztpraxis unter zahnärztlicher Begleitung konzipiert waren, in vielen Fällen aber auch als OTC-Produkte in Drogerien und Supermärkten als Homebleaching-Kits angeboten wurden (und werden).

Begründete Bedenken an Do-it-yourself-Behandlungen

Schon damals gab es seitens der Zahnärzteschaft begründete Bedenken, dass Do-it-yourself-Behandlungen der Zähne mit zum Teil aggressiven Chemikalien neben schmerzhaften Nebenwirkungen auch ernste Folgen für die Zahngesundheit haben können. Es folgte eine Regulierung frei verkäuflicher Bleaching-Kits insofern, als dass die maximale Konzentration aktiver Substanzen in OTC-Produkten beschränkt wurde.

Jetzt erleben wir, und daran haben die rasanten Fortschritte digitaler Produktionsverfahren und immer ausgefeilterer Softwarelösungen für Simulationen von Behandlungsergebnissen als Wegbereiter keinen kleinen Anteil daran, dass der Wunsch nach geraden Zähnen einmal mehr diverse Start-ups auf den Plan ruft, die mit vergleichbaren, nur im Detail unterschiedlichten Konzepten um die Gunst der Patienten – besser Kunden – werben.

Nicht als rein ästhetische Korrekturen verharmlosen

Beiden Therapieverfahren – dem Bleaching und der Korrektur von Zahnfehlstellungen – gemeinsam ist, dass sie nicht invasiv sind. Welche Chancen beispielsweise ein Do-it-yourself-Implantat-Kit aus dem Supermarkt hätte, kann man sich leicht ausrechnen. Das darf aber nicht zu dem Trugschluss führen, solche nicht invasiven Behandlungen als rein ästhetische Korrekturen zu verharmlosen, weil sie ohne Risiko für den Patienten seien. Das trifft höchstens dann zu, wenn man sich auf eine Momentbeobachtung beschränkt. Negative Langzeitfolgen können aber auch nach Homebleaching und erst recht nach einer DIY-Aligner-Behandlung auftreten.

Gefahren liegen allerdings nicht nur in der Passgenauigkeit und Qualität der eingesetzten Schienen und der Abstufung der Schienensequenzen (wie exakt kann die Übersetzung einer zweidimensionalen, vom Patienten selbst angefertigten Fotografie sein, auf deren Basis durch software-gestützte Interpretation der Situation eine Schiene für die dreidimensionale Bewegung von Zähnen generiert wird?), sondern in der fehlenden Berücksichtigung der sonstigen mundgesundheitlichen Situation des Patienten, Stichwort Parodontitis. Eine parodontale Beeinträchtigung muss nicht immer auf einem Foto ablesbar sein, da ist zahnärztliche Expertise gefragt.

Patienten auch vor sich selbst schützen

Neben der Sicherstellung eines optimalen Behandlungsergebnisses, auch auf Dauer, muss der Schutz des Patienten vor gesundheitlichen Schäden zentrales Ziel sein, letztlich auch der Schutz des Patienten vor sich selbst. Gründe genug, die für eine Regulierung dieses „Marktes“ sprechen. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Fachgesellschaften haben sich entsprechend deutlich positioniert. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, Grenzen zu definieren.