Das erste eigene verdiente Geld – ein tolles Gefühl. Weniger schön ist es, wenn es zum täglichen Leben nicht reicht und man damit gerade so über die Runden kommt. Das geht vielen Azubis so.
Und bei etwa jedem dritten schießen die Eltern Geld zum Ausbildungsgehalt dazu, wenn die Jugendlichen mit dem ersten eigenen Job auch von zu Hause ausziehen. Das hat der Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds von 2014 ergeben. Demnach erhält auch jeder Achte staatliche Leistungen, wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Etwa jeder Neunte verdient laut Report mit einem Nebenjob etwas dazu.
Für Azubis, die mit ihrem Gehalt nicht auskommen, gibt es folgende Unterstützungen:
Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Kindergeld zu. Das sind in der Regel 184 Euro pro Monat – ab dem dritten Kind steigt es auf 190 Euro, dann auf 215 Euro. Wohnen Auszubildende nicht mehr zu Hause, und die Eltern geben es nicht an den Nachwuchs weiter, können sie es sich direkt auszahlen lassen. Dafür müssen sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Antrag stellen.
Wenn Jugendliche für die Ausbildung von zu Hause ausziehen müssen und einen eigenen Haushalt gründen, können sie Berufsausbildungshilfe (BAB) bekommen. Maximal erhalten Schulabgänger 584 Euro, der Betrag berechnet sich unter anderem nach der finanziellen Situation der Eltern. Jugendliche können ihren Anspruch im Netz unter babrechner.arbeitsagentur.de errechnen. Das Geld müssen Jugendliche nicht zurückzahlen.
Wichtig ist, frühzeitig einen Antrag zu stellen – denn die Leistung wird nicht rückwirkend gezahlt. Stellen Auszubildende im November einen Antrag, bekommen sie frühestens ab November Geld. Das gilt selbst dann, wenn sie schon seit dem 15. September eine Ausbildung machen.
Theoretisch ist es für Azubis auch möglich, Wohngeld zu beantragen. Diese Leistung wird aber nur gezahlt, wenn die Ausbildungsvergütung und BAB zusammen nicht reichen. Das kommt in der Praxis in der Regel aber nur infrage, wenn jemand nicht nur sich selbst, sondern zusätzlich Kinder versorgen muss und deswegen einen erhöhten Bedarf hat.
Wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Bafög. Doch wer an einer Berufsfachschule lernt, kann es beziehen. Sie gibt es etwa für kaufmännische, handwerkliche Berufe, künstlerische, hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Berufe. Die Schüler müssen das Geld nicht zurückzahlen.
Bildungskredit: Azubis können prüfen, ob Anspruch auf ein Bildungskredit des Bundesbildungsministeriums besteht. Er wird ausschließlich volljährigen Auszubildenden gewährt. Sie können maximal 7.200 Euro erhalten und müssen das Geld später mit einem vergleichsweise niedrigen Zinssatz zurückzahlen. 120 Euro sind monatlich fällig.
Ausbildungsvergütung nachverhandeln: Azubis bleibt auch noch die Möglichkeit, mit dem Chef über die Höhe des Ausbildungsgehalt zu sprechen. Das ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Arbeitgeber sehr zufrieden mit einem ist und die Lehre schon eine Zeit dauert, kann es durchaus passieren, dass das Gehalt erhöht wird.