Auslegungsringelreihen zu den Nummern 6030 bis 6080 in der Kieferorthopädie – Dr. Peter Esser zu Fragen der GOZ-Abrechnung
Man nimmt selbstverständlich an, dass der Wortlaut der Leistungsbeschreibungen und Berechnungsbestimmungen im Anhang der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), dem sogenannten Leistungsverzeichnis, so gedacht ist, wie er zu lesen ist. Geht dann eine ganz „schlaue“ Erstattungsstelle hin und nimmt den Wortlaut der GOZ tatsächlich ganz wörtlich, ist es gegebenenfalls auch nicht recht?