Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) empfiehlt, dass der Kfz-Verbandkasten auf jeder Checkliste vor der Urlaubsfahrt stehen sollte. Wichtig sei dabei ein prüfender Blick auf Vollständigkeit und auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile.
Eine aktuelle Bevölkerungsumfrage habe zudem gezeigt, dass der Verbandkasten auch außerhalb des Fahrzeugs sehr häufig zur Erstversorgung genutzt wird: „Ein Grund mehr für regelmäßige Überprüfung und Updates der Verbandkästen“, meint Expertin Dr. Christina Ziegenberg vom BVMed.
Auch zu Hause oft genutzt
Eine vom BVMed beim Civey-Institut in Auftrag gegebene Bevölkerungsumfrage von April 2024 bestätigt, dass damit auch kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche außerhalb des Straßenverkehrs versorgt werden: Von den insgesamt 2.513 Befragten gab die Mehrheit – knapp 70 Prozent – an, den Kfz-Verbandkasten in der Küche (18,6 Prozent), in Garage (12,2 Prozent), Werkstatt (10 Prozent), Keller (8,5 Prozent) oder Hobbyraum (5,4 Prozent), bei der Gartenarbeit (4 Prozent), beim Sport (3,2) oder anderen Orten (42,7 Prozent) zu nutzen.
Jeder Mensch kann in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Bis das Rettungspersonal eintrifft, können der schnelle Griff zum Verbandkasten und das richtige Verhalten am Unfallort Leben retten. Zur bestmöglichen Erstversorgung hält ein vollständig ausgestatteter Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten alle Materialien bereit.
Masken schützen Ersthelfer und Unfallopfer
Nach Überarbeitung der DIN 13164 gehören zwei medizinische Gesichtsmasken (mindestens Typ I nach DIN EN 14683) zum vorgeschriebenen Inhalt. Sie bieten zusätzlichen Schutz im Falle des Falles: „Das Tragen von Gesichtsmasken schützt Ersthelfer am Unfallort ebenso wie mögliche Unfallopfer. Masken können genau wie Einmalhandschuhe dazu beitragen, die Hemmschwelle bei der Erstversorgung zu senken“, sagt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg.
Vor dem Beginn der verkehrsreichen Urlaubszeit empfiehlt der BVMed deshalb die freiwillige Ergänzung des Kfz-Verbandkastens durch die zwei medizinischen Masken, zudem einen ausführlichen Check der Inhaltsteile und ihrem Verfallsdatum. Insbesondere die Verpackung von sterilen Inhaltsteilen kann durch starke Temperaturschwankungen und Alterung beeinträchtigt werden. Nach Ablauf des aufgedruckten Datums ist die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet, die Herstellergarantie verfällt. Inhaltsteile mit abgelaufenem Verfalldatum sollten daher unbedingt ersetzt werden.
Eine Warnweste für jede Person
Neben der Verantwortung für sich und andere sind die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden. Auch genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) und ein Warndreieck müssen in Deutschland laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug – der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für alle Passagiere je eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.
Wer erst im Urlaubsland ein Fahrzeug mietet, ist ebenfalls gut beraten, wenn ein eigener Kfz-Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist. Mietfahrzeuge sind damit längst nicht überall auf der Welt ausgestattet. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. Beim Beladen des Fahrzeugs sollte laut BVMed darauf geachtet werden, Verbandkasten, Warnwesten sowie das Warndreieck keinesfalls unter dem Gepäck zu verstauen, sondern jederzeit griffbereit in den Koffer- oder Fußraum zu packen.