Rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens nicht nötig – RA Dr. Tim Oehler über ein Urteil des Sozialgerichts Marburg
Regresse aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sachlichen Berichtigungen können in ein Zulassungsentzugsverfahren münden. In einem solchen Verfahren legte sich das Sozialgericht (SG) Marburg jetzt bei der Höhe des Regressbetrags fest, ab der auf jeden Fall ein Zulassungsentzug gerechtfertigt ist.