Zahnärzte sind regelmäßig auf die Hilfe Dritter angewiesen. Ob es nun um IT-Dienstleistungen, Rechnungswesen und Buchführung geht – ohne unterstützende Tätigkeiten Dritter ist der Praxisalltag kaum noch vorstellbar. Aber welcher Zahnarzt beachtet beim Abrufen der Hilfe Dritter schon im Detail das Strafrecht?