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Digitale Aufklärung ist zeitgemäß

In dieser Artikelreihe stellen wir Bachelor-Arbeiten von Zahnmedizinstudierenden an der Danube Private University (DPU), Krems vor. Im DPU-Studiengang Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit erhalten Studierende vertieftes Wissen in Sachen Kommunikation. Um sämtliche Artikel der Reihe zu lesen, klicken Sie hier.

Patientenberatung

Der Arzt ist verpflichtet, Aufzeichnungen über fachlich relevante Ergebnisse zu machen. Anamnese, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und Eingriffe müssen samt Wirkung, Einwilligung des Patienten und Aufklärung dokumentiert werden.

Digitalisierung beeinflusst Erwartungen der Patienten

Da jede ärztliche Behandlung juristisch eine Körperverletzung darstellt, muss – damit die straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen entfallen – die Einwilligung des Patienten vorliegen. Diese ist nur dann wirksam, wenn er vorher ausreichend über den Eingriff aufgeklärt wurde. Die Aufklärung muss hierbei vom behandelnden Arzt erfolgen. Eine Delegation an eine andere Person ist nicht möglich.

Die Digitalisierung beeinflusst das Verhalten und die Erwartung der Patienten. 72 Prozent der Patienten recherchieren online nach Symptomen, Behandlungen und Therapien, 21 Prozent der Patienten bereiten sich auf einen Arztbesuch durch Online-Recherche vor, 16 Prozent der Patienten bereiten ihren Arztbesuch online nach (ApoBank, 2018)

Für medizinische Einrichtungen und Praxen hat sich der Dokumentationsaufwand seit 1979 verachtfacht. Die Digitalisierung soll nun helfen, dieses Verhältnis wieder zu verbessern (Havers, 2017). Dass Digitalisierung ihre Arbeit sinnvoll unterstützt, denken 86 Prozent aller Heilberufler.

50 Prozent der Arbeitszeit für Information und Dokumentation

Beispiel Aufklärungsbögen: Sie sind allein nicht ausreichend für eine Aufklärung, sondern dürfen das Aufklärungsgespräch nur unterstützen. Nach dem Aufklärungsgespräch müssen dem Patienten diese unterschriebenen Informationen als Kopie ausgehändigt werden. Der Gesetzgeber fordert: In der Praxis wird mündlich aufgeklärt und zusätzlich durch Formblätter und Modelle ergänzt. Praxen könnten solche Formulare auch selbst erstellen und aktualisieren, müssten sie jedoch prüfen lassen. Die angebotenen Formulare sind hingegen bereits rechtlich geprüft.

In einer Studie von BZÄK und KZBV wurde ermittelt, dass sich eine Vollzeitkraft in rund 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Informations- und Dokumentationspflichten beschäftigt. Die Patientenaufklärung und der Dokumentationsaufwand wurden dabei nicht separat ausgewiesen.

Trendbefragung zeigt: Digitalisierung kommt gut an

Hier soll die digitale Aufklärung einen Vorteil im Sinne einer Entlastung bieten. Der Patient kann anhand der Software seinen Anamnesebogen ausfüllen und dieser kann ins praxiseigene System übernommen werden. Die Software kann bereits Risikofaktoren erkennen und markieren, sodass der Behandler diese schneller auswerten kann.

Dass die digitale Aufklärung bei Patienten gut ankommt und zu einer „modernen/zeitgemäßen“ Praxis gehört, zeigte sich in einer selbst durchgeführten Trendbefragung. Von den 30 Teilnehmern kannten 15 Prozent digitale Aufklärungshilfen aus der Praxis ihres Zahnarztes. Vier von fünf Teilnehmern waren mit dem Umfang der digitalen Aufklärung zufrieden.

Bei den Befragten, die bislang keine Erfahrung mit der digitalen Aufklärung hatten, waren 36 Prozent mit dem Umfang der klassischen Aufklärung zufrieden – 64 Prozent würden sich eine digitale Aufklärungsunterstützung wünschen.

70 Prozent der Befragten würden sich grundsätzlich ergänzende Erklärungen durch visuelle Extras, zum Beispiel Videos und Animationen, wünschen, wie sie in der digitalen Aufklärung zu finden sind. Für 77 Prozent der Befragten und darunter 93 Prozent der Frauen gehört die digitale Aufklärung zu einer „modernen/zeitgemäßen“ Praxis.

Konsequenz & Tipp für die Praxis

Patienten erwarten durch den breiten Einzug digitaler Verfahren in der Zahnbehandlung, auch digitale Verfahren bei der Aufklärung geplanter Behandlungsmaßnahmen. Inwieweit diese Erwartung in jeder einzelnen Praxis bereits vorhanden ist, kann zum Beispiel eine Patientenbefragung zeigen. Ob – und welche Anbieter dann bei breiter Patientenzustimmung kontaktiert werden, ist allein Sache des Praxisbetreibers.