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DSK positioniert sich zur Verantwortlichkeit in der TI

Gematik und Betreiber der Arztpraxen tragen eine datenschutzrechtliche Verantwortung.

Gematik und Betreiber der Arztpraxen tragen eine datenschutzrechtliche Verantwortung.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) äußerte sich zur Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der Telematikinfrastruktur.

Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der Gematik fallen. Da es die gesetzliche Aufgabe der Gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der Gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.