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Kurzmeldungen 9. bis 15. September

Bundesrat gegen TI-Honorarkürzung

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich gegen höhere Strafen für Vertragsärzte ausgesprochen, die ab März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Im derzeitigen Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist ab da eine Kürzung der Honorare um 2,5 Prozent vorgesehen. Seine Begründung: „Die in Paragraf 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.  Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau etcetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen  Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“

Prof. Ihsane Ben Yahya zum designierten Präsidenten der FDI ernannt

Professor Ihsane Ben Yahya aus Marokko wurde während der Wahlen auf der FDI-Generalversammlung am 8. September 2019 während des ADA-FDI-Weltzahnmedizinkongresses in San Francisco, USA, zum designierten FDI-Präsidenten gewählt. Sie setzte sich gegen den deutschen Kandidaten Dr. Peter Engel durch. Bis 2021 ist Dr. Gerhard Seeberger (Italien) neuer Präsident der Weltzahnärzteorganisation FDI. Er trat sein Amt als Nachfolger von Dr. Kathryn Kell (USA) an. Ben Yahya wird dann 2021 die Präsidentschaft der FDI übernehmen. Sie ist seit 2013 Mitglied des FDI-Rates. Ben Yahya setzt sich engagiert für die Mundgesundheit ein, insbesondere in der afrikanischen Region. Sie ist Präsidentin und Gründungsmitglied der Marokkanischen Zahnärztevereinigung (Association Marocaine de Prévention Bucco Dentaire – AMPBD). Unter ihrer Führung ist die AMPBD führend in der Förderung von Präventionsstrategien und im Anbieten von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mundgesundheit im Land. ls Professor an der Dentaluniversität in Casablanca, Marokko, hat Ben Yahya Generationen von Zahnärzten in Marokko ausgebildet. Sie ist außerdem Chefärztin am Zentrum für zahnärztliche Konsultationen und Behandlungen des CHU Ibn Rochd Krankenhauses in Casablanca. Während ihrer Karriere in der Zahnmedizin war sie in zahlreichen Ausschüssen, Kommissionen, Jurys und Gremien tätig.

Neue Umfrage zur ZFA-Vergütung

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat eine neue Gehaltsumfrage unter Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und Auszubildenden gestartet. Dazu erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Bevor im November die Gehaltsverhandlungen für die Berufsangehörigen in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe stattfinden, wollen wir einen umfassenden Überblick über die Arbeitssituation unserer Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen haben. Dass Fachkräftemangel herrscht, haben inzwischen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erkannt. Die meisten Kammern lassen allerdings bei der Lösung dieses Problems die Tariffrage vollkommen außer Acht. Sie setzen eher auf Werbekampagnen für den Beruf und die Ausbildung. Dass ein bundesweiter Tarifvertrag bei den (zukünftigen) Berufsangehörigen ein wichtiges Argument für die Berufswahl oder das Verbleiben im Beruf ist, wird gern negiert. Mit unserer Umfrage werden wir die Situation direkt mit den Ergebnissen der Befragung vor drei Jahren vergleichen. Zudem ist es uns wichtig, Informationen darüber zu erhalten, wie die Zahnmedizinischen Fachangestellten und Auszubildenden selbst ihre Perspektive im Beruf sehen. Wir hoffen deshalb auf eine rege Teilnahme.“

Hier geht es zur Umfrage.

AOK Bayern startet digitales AU-Pilotprojekt

Die AOK Bayern und das südbayerische Arztnetz „Patient-Partner“ kooperieren jetzt bei einem digitalen Pilotprojekt. Seit dem 2. Septem­ber 2019 erfassen die Arztpraxen des Netzes die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ihre Patienten digital und leiten diese direkt an die Krankenkasse weiter. Für Arbeitnehmer entfällt somit der Versand ihrer Krankmeldung an die Krankenkasse. „Höchstmög­liche Sicherheitsstandards garantieren eine datenschutzkonforme verschlüsselte Verbindung“, so Peter Krase, Ressortdirektor bei der AOK Bayern. Von dem Pilotprojekt profitieren rund 23.000 AOK-versicherte Patienten in etwa 130 Arztpraxen. Bislang haben die Ärzte des Netzes jährlich mehr als 10.000 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Bayernweit gab es im vergangenen Jahr mehr als 5,25 Millionen Krankmeldungen für AOK­-versicherte Patienten.

Entlas­tungs­leis­tungen für Pfle­ge­be­dürf­tige

Nur knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der TK-versicherten Pflegebedürftigen nimmt „Entlastungsleistungen“ der Pflegekasse in Anspruch. Pflegebedürftigen stehen pro Monat 125 Euro zu, um die Pflegenden zu entlasten. Mehr als 76 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt zu Hause betreut. Dabei leisten pflegende Angehörige einen zentralen Anteil. Zwar wurden Entlastungsleistungen 2019 häufiger abgerufen als 2018, doch noch immer profitiert nicht einmal jeder zweite Pflegebedürftige davon. Neben zu geringer Bekanntheit der Entlastungsleistungen erschweren auch strukturelle Hürden die Inanspruchnahme. Teilweise bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wofür diese Leistung eingesetzt werden darf und wofür nicht. Aus TK-Sicht wäre es zudem sinnvoll, statt der monatlichen 125 Euro ein flexibel einsetzbares Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen.

Förderung durch Innovationsfonds

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website eine Übersicht der neuen Projekte veröffentlicht (bit.ly/2lzOEHC), die zukünftig aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden. Es handelt sich dabei um insgesamt 59 Projekte zur themenspezifischen und themenoffenen Versorgungsforschung, zur Evaluation von Selektivverträgen sowie zur Weiterentwicklung und Evaluation zweier Richtlinien des G-BA. Sobald die Förderempfänger die erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können sie in Abhängigkeit vom Projektfortschritt quartalsweise Fördermittel anfordern. Seine Entscheidung über die Projektförderung hat der Innovationsausschuss am 16. August 2019 bekannt gegeben.