Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, Kleinkindern bereits ab dem sechsten Lebensmonat Untersuchungs- und Prophylaxemaßnahmen zu ermöglichen.
Seit 1. Juli 2019 stehen gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern zwischen dem 6. und vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.