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Weichenstellung mit Signalwirkung?

Fahrtzeit 2018/2019: Unter dem Titel "Weichenstellung" hat die KZBV nun ihren Geschäftsbericht vorgelegt.

Fahrtzeit 2018/2019: Unter dem Titel "Weichenstellung" hat die KZBV nun ihren Geschäftsbericht vorgelegt.

Selbstoptimierung. Das ist das Gebot der Stunde. Manchmal hilft auch schon ein Instagram-Filter. Ein schöner Schein.

Natürlich agieren auch Unternehmen so, die mit ganzen Abteilungen ihr Image zum Liken feingarnieren. So handeln auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihr Tun selbstbewusst kundtun möchten. Und so versucht es auch die KZBV in ihrem jährlichen Geschäftsbericht 2018/2019 – unter dem Titel „Weichenstellung“. Bebildert mit Schienen, Signalen, Loks, Bahn­höfen und Online-Arbeitsplätzen, wissen wir, das Framing ist die Welt der ICEs – mindestens. Altbundesgesundheitsminister Horst Seehofer hätte seine wahre Freude daran.

Das Vorwort beginnt auch sogleich passend mit dem Slogan, mit dem die Deutsche Bahn vor einiger Zeit warb: „Unternehmen Zukunft“. Stimmt, das ist ein Slogan der 1990er-Jahre, als es noch die Deutsche Bundesbahn war. Auch da schon angeschlagen. Die Bahn zählt heuer nach BER und Maut für Verkehrsminister Andreas Scheuer zu seinen Problemkindern.

Vorwärts

Aber sei’s drum. Schließlich kommt es auf die Inhalte an. Und da steht im berichteten Geschäftsjahr bei der KZBV auch einiges auf der Habenseite.

Fangen wir mit den Jüngsten an. Für GKV-versicherte Kleinkinder im Alter zwischen sechs und 33 Monaten werden jetzt drei zahn­ärztliche Früherkennungsuntersuchungen und die Anwendung von Fluoridlack als Leistung übernommen. Ein guter Start.

Auch für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es zusätzliche Präventionsleistungen, die von der GKV übernommen werden. Hier gibt es noch einiges an der Umsetzung zu intensivieren, aber verschiedene KZVen haben dazu bereits Modellprojekte entwickelt. Und erste Erfolge zeichnen sich bereits ab. Das Honorarvolumen in der aufsuchenden Betreuung betrug schon Mitte des Jahres 71,8 Millionen Euro.

Im Rahmen des TSVG wurden zudem etliche Verbesserungen für Patienten und Zahnarztpraxen erreicht, dazu gehören die Abschaffung der Punktwertdegression, die Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz und die Mehrkostenregelung in der kieferorthopädischen Versorgung.

Auch im Bereich Digitalisierung und Telematikinfrastruktur ist die Zahnärzteschaft in guter Verfassung. Mehr als 85 Prozent der Zahnarztpraxen sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Da stehen humanmedizinische Berufsgruppen vor ganz anderen Herausforderungen. Auch bei der Digitalisierung zeichnen sich von der KZBV initiierte Projekte ab, die die Praxisarbeit erleichtern werden.

Verspätung

Beginnen wir mit einem weiteren positiven Aspekt. Die im Bundesmantelvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und KZBV von beiden Seiten freiwillig festgelegte Höchstgrenze für angestellte Zahnärzte in vertragszahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften ist seit Februar 2019 von zwei auf bis zu vier gestiegen. Und das ging in der Umsetzung schnell. Der entsprechende Beschluss der Vertreterversammlung stammt vom November 2018. Da kann man nicht meckern. Bei genauerer Betrachtung passt hier leider der Bahnvergleich. Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen nach der Pünktlichkeit im Schienenpersonenfernverkehr räumte die Bundesregierung für das Jahr 2017 eine Verspätung von 3.306.154  Minuten ein. Das entspricht einem Zeitraum von gut sechs Jahren. Der kundige Leser mag diese Verspätung auf einen anderen Sachverhalt übertragen.

Verfahren

Die frühzeitige Heraufsetzung der Anzahl angestellter Zahnärzte in Einzelpraxen und BAGs hätte den Zug Richtung ZMVZ sicherlich abgebremst. Im Ringen um die Neuregelung der Zulassungbeschränkung von MVZ im TSVG wurde lange um eine zahnärtzliche Individuallösung gerungen. Stellt sich hier die Versorgungslandschaft doch einfach anders dar.

Ziel der Standespolitik war es, „dass die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahnmedizinische MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt wird“. Nach dem TSVG ist nun die Gründungsbefugnis von Krankenhausbetreibern für ZMVZ künftig einer Quotenregelung unterworfen: 10 Prozent in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad von 50 bis 110 Prozent, in unterversorgten von 20 Prozent. Ist damit der Zustrom von Fremdinvestoren „ordnungspolitisch ausgewogen und sinnvoll reguliert“, wie es die KZBV jetzt formuliert? Da klang ihr Vorstandvorsitzender, Dr. Wolfgang Eßer, auf der jüngsten VV doch sehr viel verhaltener und kündigte eine Analyse der Wirksamkeit der neuen Regelung an.

Und Skepsis ist auch angebracht. Vieles spricht dafür, dass dadurch ein zusätzlicher Anreiz für Investoren geschaffen wurde, im Städtischen zu investieren.

Zukunftsthemen wie standespolitische Nachwuchs- und Frauenförderung werden auf einer Halbseite versteckt abgehandelt. Das ist schade, die Signalwirkung der VV dazu hat wenig Wirkung entfaltet.