Anzeige

Neue Leistung zur Kariesprophylaxe bei Kleinkindern

Ab Juli 2019 wird die Zahnschmelzhärtung mittels Fluoridlack für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat Kassenleistung – zweimal je Kalenderhalbjahr und unabhängig vom Kariesrisiko. Speziell bei den ganz kleinen Patienten kann die Applikation eines Fluoridlacks jedoch zur Herausforderung werden. Mit dem bewährten Fluoridin N 5 von VOCO (Cuxhaven) erhält die Zahnarztpraxis eine kindgerechte Lösung für eine gleichermaßen effiziente wie effektive frühkindliche Vorsorge.

Fluoridin N 5 ist als Arzneimittel zur Kariesprophylaxe für gruppen- und individualprophylaktische Maßnahmen zugelassen. Die Dentalsuspension enthält 5 Prozent Natriumfluorid und schon mit einem hauchdünnen Auftrag wird eine Langzeit-Depotwirkung durch gebildetes Kalziumfluorid erzielt. Die nachhaltig karieshemmende Wirkung ist wissenschaftlich erwiesen. Die hohe Feuchtigkeitstoleranz und sehr gute Benetzbarkeit sichern eine zuverlässige Haftung auch auf feuchten und schwer zugänglichen Oberflächen. Das sorgt für optimale Ergebnisse und beste Benutzerfreundlichkeit selbst bei den Jüngsten.

Weiterer Produktvorteil ist das für Kinder angenehm fruchtig-süße Himbeeraroma. Durch die hohe Patientencompliance wird die Behandlung erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht. Bei Verwendung von Fluoridin N 5 aus der Tube (alternativ Zylinderampulle) kann die Applikation einfach mit Schaumstoffpellet oder Pinsel erfolgen. Vorab eine kurze Demonstration solch harmloser Hilfsmittel an der Kinderhand baut ebenfalls mögliche Ängste ab. Hilfreich für die optische Nachkontrolle ist die leicht gelbliche Färbung.

Kinder nehmen im Praxisalltag immer eine besondere Rolle ein. In noch stärkerem Maße als bei Erwachsenen bedarf es einer empathischen Herangehensweise. Ob die Behandlung zur Zerreißprobe für die Nerven aller Beteiligter wird, hängt auch maßgeblich von dem eingesetzten Produkt ab. Geruch, Geschmack, Zeitaufwand, Applikationsform etc. sind relevante Faktoren; mit Fluoridin N 5 von VOCO ist das Praxisteam auf der sicheren Seite.

 


Pflichtangaben nach AMG
Fluoridin N 5 zur Kariesprophylaxe. Wirkstoff: Natriumfluorid. 1 g Fluoridin N 5 enthält 50 mg Natriumfluorid (entsprechend 22,6 mg Fluorid), Kolophonium modifiziert, Ethanol, Siliciumdioxid, Ethylcellulose. Natriuamcyclamat, Saccharin, Farbstoff E 172, Himbeeraroma. Anwendungsgebiete: Vorbeugung der Karies, Unterstützung zur Behandlung der Initialkaries. Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeiten gegen einen der Inhaltsstoffe darf Fluoridin N 5 nicht angewendet werden. Bei Personen, bei denen die Kontrolle über den Schluckreflex nicht gewährleistet ist (z. B. Kinder vor der Einschulung, Behinderte), darf Fluoridin N 5 nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden. Fluoridin N 5 darf bei Patienten, die den Kontakt mit Alkohol meiden müssen oder wollen, nicht angewendet werden. Nebenwirkungen: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine Nebenwirkungen bekannt. In Einzelfällen sind Überempfindlichkeitsreaktionen (allergische Reaktionen) jedoch nicht auszuschließen. Verschreibungspflichtig. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

 

Tags