Statement: GKV-Spitzenverband zur Krankenhausreform
Anlässlich der jüngsten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die Leistungen eines Krankenhauses und seine belegte Expertise sollten zukünftig das Maß für eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung werden. Entscheidend sind in diesem Zusammenhang insbesondere Mindestfallzahlen. Wer etwas häufig macht, der macht es gut. Die Vergütung an klar definierten qualitätsgesicherten Leistungsbereichen festzumachen, ist richtig.“
Bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben für gute Versorgung
„Im klaren Interesse von Patientinnen und Patienten müssen Qualitätsvorgaben bundeseinheitlich gelten. Damit wird das Fundament für mehr Qualität in der Versorgung gelegt. Beispiel onkologische Zentren: Hier gibt es bereits bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben zur Vorhaltung von struktureller Ausstattung und personeller Expertise, die die Zentren erfüllen und nachweisen müssen. Studien wie die WiZen-Studie belegen klar die verbesserte Versorgungsqualität mit einer deutlich verminderten Sterblichkeit von Krebspatientinnen und -patienten, die in Zentren behandelt wurden. Anders gesagt: Jedes Jahr sterben tausende Krebskranke, weil sie in einem Wald-und-Wiesenkrankenhaus statt in einem Zentrum behandelt wurden.“
Fachkompetenz und Erfahrung nutzen
„Wie gut bundesweite Vorgaben funktionieren, sehen wir auch an den Regelungen für die Notfallstrukturen aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Hier liegt die Expertise, um einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität zu erarbeiten. Wir empfehlen daher dringend, auf das im G-BA vorhandene Wissen und die Expertise der Selbstverwaltung zur Entwicklung von bundeseinheitlichen Strukturen zurückzugreifen.“
Für gute Qualität in jeder Region
„Die Reform bietet große Chancen für eine qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Versorgung in der Zukunft. Gerade auch vor dem Hintergrund der Fachkräftesituation ist eine Transformation dringlich notwendig. Ausstiegsklauseln, die in einzelnen Regionen zu einer schlechteren Versorgungsqualität führen, wären für Patientinnen und Patienten der falsche Weg.“