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Es soll nicht sein dürfen, was schon längst muss – im Ernst?

Der Kommentar von Chefredakteur Marc Oliver Pick

88 11 22 33– mehr bräuchte man an dieser Stelle eigentlich nicht zu schreiben. Nein, das ist nicht die Telefonnummer von Karl Lauterbach. Diese acht Ziffern fassen kompakt zusammen, was 2022 leider immer noch traurige GOZ-Realität ist: Seit 1988 gelten unverändert 11 Pfennige als der Gegenwert für einen Punkt privatzahnärztlich erbrachter Leistung – seit 33 Jahren. Moment mal, wir haben doch den Euro – ja, haben wir, aber selbst der Euro als europäische Einheitswährung hat „erst“ seit 20 Jahren Bestand.

Anachronismus GOZ-Punktwert

Der GOZ-Punktwert ist damit wohl so ziemlich der einzige und letzte Anachronismus, den sich die Zahnärzteschaft nachsagen lassen darf, wenn auch unverschuldet. Denn wie sollte man die Zahnärzteschaft für etwas verantwortlich machen, das sie selbst nicht in der Hand hat?

11 Pfennige, das war rückblickend schon zu den „goldenen“ Zeiten nicht üppig bemessen, als der Liter Super noch für 52 Pfennige gezapft werden konnte. Aktuell werden für einen Liter Super (bleifrei) an Deutschlands Zapfsäulen 2,15 Euro aufgerufen. Ja, das Leben ist in den ver­gangenen 33 Jahren teurer geworden, die Pandemie und der Krieg in der Ukraine sorgen zusätzlich für Extrasprünge im gewohnten Preisgefüge. Ein Festpreis, seit mehr als drei Jahrzehnten quasi zementiert, ist da schon nicht mehr nur traurig, sondern eine glatte Unverschämtheit.

Spitzenzahnmedizin in deutschen Zahnarztpraxen

In deutschen Zahnarztpraxen wird nicht erst seit heute eine Spitzenzahnmedizin geboten, die – auch im internationalen Vergleich – ihresgleichen sucht. Neue Behandlungsmethoden, damals noch völlig unbekannte Füllungsmaterialien, keramische Werkstoffe (und in den vergangenen Jahren immer mehr Hightech-Kunststoffe) sowie digitale Prozesse sorgen für eine therapeutische Bandbreite in der zahnärztlichen Praxis, die 1988 wohl noch in den Bereich Science Fiction geschoben worden wäre. Heute ist das tausendfach und jeden Tag gelebte Realität.

Allerdings kosten neue, bessere Materialien Geld, digitale Diagnostik-Tools kosten Geld, biologische Testverfahren kosten Geld. Und, als wäre das nicht genug, auch all das „Unsichtbare“ in den Praxen kostet Geld, und zwar regelmäßig viel Geld. Um nur einige Punkte zu nennen: die enormen Aufwendungen im Bereich Hygiene, der unersättliche Zeit- und Geldfresser Bürokratie, die Belastungen für Hard- und Software der Telematikinfrastruktur etc. Und der GOZ-Punktwert wird nicht angepasst? 400 Mo­nate ist es mittlerweile her, dass der Punktwert zuletzt angepasst wurde.

Lauterbach gegen Novellierung der GOÄ

Gerade haben sich Bundesärztekammer, Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe auf eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geeinigt, bis auf einige wenige Positionen ist man mit dem Thema durch, aber unser Bundesgesundheitsminister möchte von einer Novellierung der GOÄ in dieser Legislaturperiode nichts wissen, weil eine Verschiebung des Verhältnisses von PKV zu GKV im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist. Ist das eventuell der Preis dafür, dass bestimmte (längst überfällige und absolut sinnvolle) Leistungen wie Parodontitis­therapie, Schlafmedizin und mehr Betreuungsleistungen für Senioren jetzt „auf Kasse“ erbracht werden dürfen?

Mit jedem weiteren Monat, der vergeht, wird es für die Bundeszahnärztekammer schwerer werden, die dringend notwen­dige Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte auf den Weg zu bringen, denn 33 Jahre Stillstand sind ein derart langer Zeitraum, um eine angemessene Erhöhung des Punktwerts ins Spiel zu bringen, dass selbst noch so realistische und wenigstens annähernd kostendeckende Zielgrößen im Bundesgesundheits­ministerium in Berlin vermutlich als unangemessen zurückgewiesen werden – wenn auch völlig ungerechtfertigt.

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