Kein Wasser, kein Strom, eingestürzte Häuser, weggerissene Straßen, Brücken und Schienen, Tote und Vermisste - das Ausmaß der Zerstörung durch die Unwetterkatastrophe, die insbesondere den Westen Deutschlands getroffen hat, ist noch gar nicht abzusehen. Betroffen sind auch Zahnarztpraxen, die Wassermassen haben teils große Schäden an Praxisräumen und Einrichtungen verursacht.
Auch Zahnarztpraxen betroffen
Die Landeszahnärztekammern und die KZVen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen wenden sich zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sowie der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) an die Zahnärzteschaft und rufen dazu auf, in Not geratene Kolleginnen und Kollegen in den Überschwemmungsgebieten mit einer Spende zu unterstützen:
Spendenkonto:
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Flutkatastrophe
(Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.)
Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.