Bis zum 2. Juni mussten sich die KZVen entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung annehmen oder ablehen.
Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung obliegt den Bundesländern. Doch wie es damit aus? Die dzw hat nachgefragt und höchst unterschiedliche Antworten erhalten.