In wenigen Wochen sei es soweit, teilt die Gematik mit. Der sichere Datenraum im Gesundheitswesen – die Telematikinfrastruktur – wird für weitere Anwendergruppen nutzbar. Mit der speziellen Institutionskarte (SMC-B ORG) können Organisationen im Gesundheitswesen wie etwa Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (KV/KZV) künftig unter anderem über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Informationen mit ihren Mitgliedern austauschen. Herausgeber der Karte ist die Gematik.
„Unsere Vision von einem Gesundheitswesen, in dem alle – und zwar wirklich alle – untereinander kommunizieren können, wird immer greifbarer. Mit der SMC-B ORG haben wir es geschafft, dass nicht nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Informationen zuverlässig und sicher austauschen können. Ich bin sicher, dass das dazu beitragen wird, beispielsweise Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens weiter zu reduzieren“, betont Lars Gottwald, Leiter der Business-Teams bei der Gematik. Die Karte SMC-B ORG gewährt berechtigten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens einen kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur. Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und medizinische Anwendungen ist ausgeschlossen.
Die Gematik hat D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, bis Ende 3. Quartal 2020 ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. Als Kartenherausgeber verifiziert die Gematik die Berechtigung der einzelnen Antragssteller und gibt den Antrag frei. Anschließend produziert D-TRUST die Karte und übernimmt auch den Versand.
Für einen Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen Organisationen und Institutionen – neben der SMC-B ORG – einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal sowie einen VPN-Zugangsdienst. Um KIM nutzen zu können, bedarf es zudem einer KIM-E-Mailadresse. Sobald beispielsweise KVen und KZVen angebunden sind, lassen sich über KIM unter anderem administrative Prozesse vereinfachen.
Im ersten Schritt zielt die zentrale Kartenherausgabe der SMC-B ORG darauf, die Bedarfe der Gesellschafterorganisationen der Gematik sowie Landesorganisationen abzudecken, die sie vertreten. Im Zuge der Auftragsdurchführung können dann weitere Nutzerkreise berechtigt werden, um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten.