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­„Monopolstrukturen in der Zahnmedizin”

Am 2. September 2022 wurde Franz Maier von den Mitgliedern des BNZK (Bundesverband für Nachhaltige Zahnheilkunde) einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Als erste Maßnahme beauftragt der neue Vorstand der Interessenvertretung investorenfinanzierte Betreibergesellschaften von Zahnarztpraxen die Dice Consult GmbH (Düsseldorf) mit den Gutachtern Prof. Dr. Justus Haucap und Dr. Michael Coenen mit einem Gutachten zu „Monopolstrukturen in der Zahnmedizin“.

Franz Maier, Vorsitzender des BNZK und CEO, in Anzug vor schwarzem Hintergrund

Franz Maier, Vorsitzender des BNZK und CEO und Managing Partner der Acura Zahnärzte GmbH

 

Franz Maier zu den Gründen: „Wir treten den vielfach geäußerten Vorwürfen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entschieden entgegen. Nicht nur sind wir mit einem Marktanteil von deutschlandweit von knapp einem Prozent an der Anzahl der niedergelassenen Praxen weit von einer Monopolstellung entfernt. Wir würden zudem, faire Wettbewerbsbedingungen vorausgesetzt, stärker auf dem Land investieren. Deswegen halten wir eine solche wissenschaftliche Überprüfung der Marktsituation für unbedingt erforderlich.“

Wirtschaftlicher Erfolg und hochwertige Versorgung

Prof. Dr. Justus Haucap und Dr. Michael Coenen werden sich unter anderem den Bedingungen für ein wirtschaftlich erfolgreiches Modell der zahnärztlichen Versorgung widmen. „Uns interessiert, wie sich Renditeerwartungen mit einer nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Versorgung vertragen, und wir schauen uns dies im Vergleich der Geschäftsmodelle niedergelassener Ärzte und investorenbetriebener Versorgungszentren an“, so der ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Haucap. Dr. Coenen führt ergänzend weiter aus: „Wir schauen uns zudem genau die Marktzugangsregelungen im Hinblick auf gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen und die Rolle der KZVen an, um daraus Bedingungen für ein Regelwerk abzuleiten, das der flächendeckenden Versorgung und den Anforderungen der Patienten gerecht wird.“

2018 hat der Gesetzgeber Investoren ermöglicht, sich auch in der Zahnmedizin zu engagieren. Im Juni forderte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, „Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher MVZ auszuschließen“. Diese Positionierung wurde von der KZBV und der BZÄK begrüßt. Der BNZK hält dagegen.

Quelle Headerbild: stock.adobe.com - yana_novak22