Der Gesundheitsausschuss hat sich in einem Fachgespräch mit dem Thema „Private Equity im Gesundheitswesen“ befasst, also mit Investoren aus der Wirtschaft.
Die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach will sich beim Bund für Forderungen der bayrischen Zahnärzteschaft einsetzen: iMVZ, GOZ-Punktwert etc.
Die KZVen gehen derzeit davon aus, dass einem MVZ nur ein in Vollzeit beschäftigter Vorbereitungsassistent zugeordnet werden darf. Eine Einschätzung von RA Thomas Bischoff.
Großinvestoren entdecken Gesundheitswesen als Geschäftsmodell: Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen Lippe und die Zahnärztekammer WL warnen in einem offenen Brief
Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Fall halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sieht die Einschränkungen von iMVZ als rechtlich kritisch. Die Bundesärztekammer (BÄK) nahm zeitnah Stellung.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „In Zahnarztpraxen gibt es keine vermeintliche „Zwei-Klassen-Medizin“"