Der Gesundheitsausschuss hat sich in einem Fachgespräch mit dem Thema „Private Equity im Gesundheitswesen“ befasst, also mit Investoren aus der Wirtschaft.
Die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach will sich beim Bund für Forderungen der bayrischen Zahnärzteschaft einsetzen: iMVZ, GOZ-Punktwert etc.
Seit fast zwei Jahren dürfen Zahnärzte fachgleiche Medizinische Versorgungszentren, Z-MVZ, gründen. Aber darf eine MVZ GmbH eigentlich ein Eigenlabor betreiben? Dazu RA Thomas Bischoff.
In der Sache B 6 KA 1/19 R (MVZ A. gegen KZV Nordrhein) hat das Bundessozialgericht heute eine Entscheidung verkündet. Danach können in MVZ mehrere Vorbereitungsassistenten angestellt werden.
Nun ist der Bayerische Gesundheitsminister und aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek (CSU), erwacht, und erkennt Fremdkapital im Gesundheitswesen als Gefahr.
Ein Analysepapier der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bewertet investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Rund 130 Übernahmen von Unternehmen im Gesundheitssektor gab es seit 2013, stellte das Institut Arbeit und Technik in der ersten wissenschaftlichen Studie zu diesem Thema fest.
Im Gesundheitsausschuss ging es um die Fragestellung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“: Eine einheitliche Erzählung kam nicht zustande.