Zwar waren zum 1. April 2016 die Tarifgehälter in der zweiten Stufe um 2,9 Prozent erhöht worden, aber nur in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden erhöht. „In vielen Kammerbereichen gibt es seit mehr als 24 Jahren keine Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte mehr“, erklärte die neue Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Carmen Gandila. „Wir fordern die Zahnärzteschaft auf, Verantwortung als Arbeitgeber zu zeigen und den bestehenden Tarifvertrag mit den Kammerbereichen in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland nachzuzeichnen.“
Die Mitglieder der Bundeshauptversammlung (BHV) hatten für die Initiative am 23. und 24. April in Kassel dazu ihr einstimmiges Votum abgegeben.
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Um eine Übersicht über die Bezahlung nach Tarif und die Einkommenssituation der Zahnmedizinischen Fachangestellten zu erhalten, hat der Verband eine Online-Umfrage gestartet. Die Umfrage ist bis zum 29. Mai 2016 online.
Wichtige Aufgabe für das Unternehmen Zahnarztpraxis
Tarifverträge hätten nicht nur eine Schutzfunktion für die Beschäftigten, so die Tarifexpertin weiter, sondern erfüllen auch wichtige Aufgaben für das Unternehmen Zahnarztpraxis: Sie bilden eine Kalkulationsgrundlage und steigern das Image der Branche. Außerdem haben sie eine große Bedeutung für den Betriebsfrieden, die Personalentwicklung und erhöhen die soziale Anerkennung der Berufsangehörigen.
Tarifvertrag für einheitliche Mindeststandards
Carmen Gandila: „Bei Zahnmedizinischen Fachangestellten besteht inzwischen ein Fachkräfteengpass. Um junge Menschen für den Beruf zu interessieren und gut ausgebildete ZFA im Beruf zu halten, müssen ihnen Perspektiven gegeben werden – auch finanzielle. Deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf die in den Verträgen vereinbarten Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen verlassen können und nicht jede/r Einzelne immer wieder über die grundlegenden Vereinbarungen verhandeln muss.“
Weitere Informationen unter www.vmf-online.de.