Bei den seit November 2024 geführten Verhandlungen über den Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gibt es noch kein Ergebnis.
Auch in den Gesprächen im Januar konnte kein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss erzielt werden. Lediglich bei den Ausbildungsvergütungen besteht Einigkeit auf eine Anhebung auf das Niveau des Tarifvertrages von MFA und damit auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab welchem Datum diese Beträge wirksam werden, sei Gegenstand der Verhandlungen und werde separat nach Abschluss der Verhandlungen bekannt gegeben.
Kein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss erzielt
Tarifpartner für die ZFA sind die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) sowie der Verband medizinischer Fachberufe (VmF).
„Wenn nur die Ausbildungsvergütungen erhöht werden, bietet das dem Berufsnachwuchs wenig Perspektive. Denn nach jetzigem Stand des AAZ-Angebotes würden die Kolleginnen und Kollegen, die in den Beruf ZFA starten, mit 2.500 Euro noch unterhalb der Niedriglohnschwelle aus dem Jahr 2023 liegen“, erklärt VmF-Präsidentin Hannelore König dazu.
Berufstätigkeit als ZFA und die Ausbildung muss sich lohnen!
ZFA seien mit einem Jahresbruttogehalt von - im Median über alle Berufsjahre hinweg - 30.252 Euro ohnehin schon weit davon entfernt, einen Entgeltpunkt für den Rentenanspruch zu erwerben. „Wir wollen, dass sich die Berufstätigkeit als ZFA und die Ausbildung lohnt, damit Berufsangehörige und Auszubildende im Beruf bleiben“, betont König.
Zahnarzt Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ erklärt dazu: „Wir verstehen die Anliegen des VmF und sind weiterhin bereit, über eine faire Entlohnung zu verhandeln. Dabei müssen wir jedoch sicherstellen, dass jede Lösung auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Zahnarztpraxen berücksichtigt“.
Der Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und der Vergütungstarifvertrag für Auszubildende zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe vom 14.11.2023 befinden sich in der Nachwirkung und gelten somit weiter. Beide Verhandlungspartner signalisieren weiterhin Verhandlungsbereitschaft.