Die sofortige Einführung von einheitlichen Regelungen im zahnärztlichen Bereich fordert die Bundeszahnärztekammer ein. Die Zahnärzteschaft verfügt im Unterschied zu den weiteren Heilberufen immer noch über keine einheitlichen Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Kenntnis- und Eignungsprüfung. Dies beruht auf einem gesetzgeberischen Versäumnis. Entsprechende Regelungen sind im Entwurf zur neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) zwar vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgesehen worden, die Entscheidung über die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte ist jedoch am 3. November 2017 vertagt worden – und steht weiterhin aus.
Dies ist insbesondere für die Patientensicherheit, aber auch für die Rechtssicherheit des bestehenden Anerkennungsverfahrens ein nicht hinnehmbarer Zustand. Im Falle eines Scheiterns der ZApprO seien die beabsichtigten Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung und der Kenntnisprüfung zwingend in die alte Approbationsordnung aufzunehmen, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die BZÄK fordert seit Jahren, dass die ZApprO von 1955 den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.