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Abiturnote nicht allein entscheidend für Medizinstudium

Über das hochschuleigene Auswahlverfahren darf die Universitätsmedizin 60 Prozent ihrer Studienplätze selbst vergeben.

Über das hochschuleigene Auswahlverfahren darf die Universitätsmedizin 60 Prozent ihrer Studienplätze selbst vergeben.

Seit dem September 2018 werden an der Universitätsmedizin Greifswald die jährlichen Auswahlgespräche für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin durchgeführt, berichtet die Universität. Insgesamt wurden 340 junge Leute zu diesen Interviews eingeladen. Über das hochschuleigene Auswahlverfahren darf die Universitätsmedizin 60 Prozent ihrer Studienplätze selbst vergeben. Der andere Teil der Plätze wird über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in Dortmund vergeben. Insgesamt stehen 196 Studienplätze in der Humanmedizin und 45 Plätze in der Zahnmedizin zur Verfügung.
Allein für die Teilnahme am hochschuleigenen Auswahlverfahren der Universitätsmedizin Greifswald haben sich in diesem Jahr 2 232 Bewerber für ein Humanmedizin- und 354 für ein Zahnmedizinstudium beworben und damit den Studienort Greifswald an erster Ortspräferenz gesetzt.

Verfahren

Zu den Gesprächen wurden in diesem Jahr 276 Bewerber für Medizin und 64 für Zahnmedizin eingeladen. Ihre Bewerbungen wurden detailliert gesichtet, anhand objektiver Kriterien bewertet und in eine Rangliste eingeordnet. Dabei wurden Punkte für die Abiturdurchschnittsnote, die Belegung naturwissenschaftlicher Fächer in der Abiturstufe und berufspraktische Erfahrungen auf medizinischem und/oder zahnmedizinischem Gebiet vergeben. Ziel dieses Verfahrens ist, die motiviertesten und besten Studenten mit größtmöglicher Eignung für den Arztberuf auszuwählen.
Die eingeladenen Bewerber müssen sich einzeln den standardisierten Fragen einer Kommission unterziehen. Die insgesamt sieben Auswahlkommissionen (fünf Human- und zwei Zahnmedizin) bestehen aus jeweils zwei Professoren der Universitätsmedizin. In den Gesprächen wird unter anderem die Motivation für ein Medizinstudium und die Entscheidung für den Studienstandort Greifswald besprochen. Aber auch das gesellschaftliche und soziale Engagement sowie Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit der Bewerber werden bewertet.
„Wir haben so die Möglichkeit, junge Menschen auszuwählen, von denen wir glauben, dass sie später einmal gute Ärzte werden – und dazu gehört mehr als nur ein gutes Abitur“, sagt Prof. Dr. Georg Schomerus, der das Auswahlverfahren leitet. Damit entspricht das Greifswalder Modell bereits seit mehr als zehn Jahren den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Studienplatzvergabe. Nach dem Gerichtsurteil vom 19.12.2017 stehen die Medizinischen Hochschulen bundesweit vor der Herausforderung, ihre Zulassungs-verfahren ab dem Sommersemester 2020 verfassungskonform neu zu gestalten. Die Universitätsmedizin Greifswald ist auf diese Neugestaltung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung gut vorbereitet.