Zahnärztliche MVZ im Spiegel der Parteien
Die DZW hat Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen zum Thema Z-MVZ befragt (2)
Im Rahmen der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben die zahnärztlichen Standesvertreter, allen voran Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, vor den Folgen in der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gewarnt und bereits vom „Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten“ gesprochen. Z-MVZ gründende Zahnärzte sehen sich als verlässlicher Arbeitgeber und als Lösungsmodell für Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen und sonst keine Käufer finden. Fachfremde Finanzinvestoren, wie beispielsweise Colosseum Dental, betreten gerade den deutschen „Gesundheitsmarkt“.
Etwa die Hälfte aller praktizierenden Zahnärzte gehen in den kommenden zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand. Die jungen Zahnärztinnen arbeiten lieber angestellt. Wie sieht die Lösung für die divergierenden Interessen aus Ihrer Sicht aus? Sollten Z-MVZ stärker reglementiert werden? Wenn ja, wie?
„Das ist kein Wettbewerb“
Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Jahr 2012, an dem ich unter der schwarz-gelben Regierung aktiv beteiligt war, wurde die Gründungsberechtigung für diejenigen Leistungserbringer ausgeschlossen, die ohne fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung waren. Ziel war damals, im Patienteninteresse die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen weiterhin zu gewährleisten und Investoren ohne fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung von der MVZ-Gründung auszuschließen. Dieses Ziel, verbunden mit einer auch in Zukunft vorhandenen flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung, sollte Ausgangspunkt jeder weiteren Diskussion sein.
Nun ist die Tendenz junger Zahnärzte und Zahnärztinnen, lieber als Angestellte zu arbeiten, nicht wegzudiskutieren. Aber Z-MVZs sind nicht die einzige Möglichkeit, in größeren Einheiten eine Alternative zur Einzelpraxis zu sein. Sind die Spieße jedoch wirklich gleichlang? Nein, denn anders als bei Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften wird die Anzahl der angestellten Zahnärzte – höchstens zwei Vollzeitbeschäftigte pro Vertragszahnarzt – bei MVZs nicht beschränkt. Und auch die Möglichkeit, weitere Standorte (Filialen) zu eröffnen, unterliegt bei Berufsausübungsgemeinschaften einer zahlenmäßigen Beschränkung. MVZs unterliegen dieser Beschränkung nicht. Das ist kein Wettbewerb auf Augenhöhe.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Rendite und Fremdkapitalgeber sind wichtige Player in der Wirtschaft und nicht negativ zu beurteilen. Dazu gehören Banken, private Kreditgeber und Versicherungen. Eine Praxis muss schließlich finanziert werden, und ohne Gewinn muss die Praxis schließen – was nicht im Sinn der Patientenversorgung ist.
Wenn es aber möglich ist, dass durch den Kauf maroder Kliniken, die weder zahnärztlichen noch chirurgischen Bezug haben, unabhängig vom Klinikstandort neue Z-MVZs gegründet werden können, um die lukrativen Leistungsbereiche (Implantologie) in Großstädten abzudecken, ist das kein nachhaltiges Versorgungskonzept im Sinn der Patienten, zumal es über die Beteiligungsverhältnisse keine Transparenzpflicht gibt.
Daher setze ich mich für gleichlange Spieße und Transparenz ein. Darüber hinaus müssen Regelungen getroffen werden, nach denen Krankenhäuser ein Z-MVZ nur gründen dürfen, wenn ein fachlicher Bezug zur medizinischen Versorgung vorliegt.