Zahnärztliche MVZ im Spiegel der Parteien
Die DZW hat Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen zum Thema Z-MVZ befragt (1)
Im Rahmen der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben die zahnärztlichen Standesvertreter, allen voran Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, vor den Folgen in der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gewarnt und bereits vom „Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten“ gesprochen. Z-MVZ gründende Zahnärzte sehen sich als verlässlicher Arbeitgeber und als Lösungsmodell für Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen und sonst keine Käufer finden. Fachfremde Finanzinvestoren, wie beispielsweise Colosseum Dental, betreten gerade den deutschen „Gesundheitsmarkt“.
Etwa die Hälfte aller praktizierenden Zahnärzte gehen in den kommenden zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand. Die jungen Zahnärztinnen arbeiten lieber angestellt. Wie sieht die Lösung für die divergierenden Interessen aus Ihrer Sicht aus? Sollten Z-MVZ stärker reglementiert werden? Wenn ja, wie?
„Diesem Wertewandel muss die Politik Rechnung tragen“
Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion:
Die Freiberuflichkeit der Leistungserbringer, verbunden vor allem mit der Therapiefreiheit, ist ein unverzichtbares Element der flächendeckenden (zahn)medizinischen Versorgung. Zur Freiberuflichkeit gehört natürlich auch die Niederlassung in einer eigenen Praxis. Hieran halten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wie vor fest.
Allerdings müssen wir bei der künftigen Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung berücksichtigen, dass die heutigen Studierenden, die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, auch andere Formen der Berufsausübung favorisieren. Sie setzen auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Abwägung zwischen der Niederlassung in eigener Praxis und zum Beispiel den finanziellen Risiken durch die Selbstständigkeit fällt häufiger als früher zulasten der Selbstständigkeit aus. Sie wollen ihre Patientinnen und Patienten im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen behandeln, auch mit einer entsprechend flexibleren Arbeitszeitregelung.
Hierfür bieten medizinische Versorgungszentren (MVZ) eine gute Möglichkeit. Diesem Wertewandel muss die Politik angemessen Rechnung tragen.
Gleichwohl müssen wir uns aus meiner Sicht die Gründung von MVZ durch Kapitalinvestoren, die keinen fachlichen Bezug zur (zahn)- medizinischen Versorgung mitbringen – beispielsweise Aktiengesellschaften – noch einmal ganz genau anschauen. Einen Weg weist derzeit bereits der aktuelle Gesetzentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf: Danach soll die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums nur in der Rechtsform der Personengesellschaft, der eingetragenen Genossenschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform möglich sein. Ein wichtiger Schritt ist auch die vorgesehene Beschränkung der Möglichkeit zur Gründung von medizinischen Versorgungszentren für Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen.
Wenn aber immer öfter Finanzinvestoren Zahnarztpraxen aufkaufen oder sich über MVZ Zutritt zum Gesundheitsmarkt verschaffen und unser solidarisches Gesundheitssystem als verlässlichen Katalysator zur Gewinnmaximierung sehen, müssen wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren darüber Gedanken machen, wie ein weitergehender sinnvoller Ausgleich der widerstreitenden Interessen geschaffen werden kann.