Entweder ist es die wirtschaftliche Notwendigkeit, weshalb sich die Ehefrau des Zahnarztes entschließt, in den Praxisbetrieb einzusteigen. Oder weil das Personal knapp ist und sie Interesse hat, ihrem Mann zu helfen, obwohl sie keine Zahnärztin ist.
Ihr Tätigkeitsfeld sind Verwaltungsarbeiten, dazu braucht sie keine professionelle Ausbildung. Zahnärzte begrüßen es, dass die Ehefrau oder Lebensgefährtin als Teilzeitbeschäftigte an der Rezeption oder in der Verwaltung mitmacht.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass sie selbst ein lebendiges Interesse hat mitzuhelfen. Dabei muss sie akzeptieren, dass sich einige Familienrituale und persönliche Gewohnheiten ändern werden. Der Zahnarzt muss damit rechnen, dass Praxis und Privates miteinander verschmelzen. Der Praxisbetrieb wird auch nach Feierabend noch ein Thema sein. Die strikte Trennung ist nur selten Realität, abschalten kann zum Problem werden.
Problematisch wird es, wenn der „Arztpartner“ gern mehr „Arzt“ sein will als „Partner“. Ist der Zahnarzt in einer Gemeinschaftspraxis, gibt es noch eine zusätzliche Hürde: Die Praxispartner müssen mit dem Einstieg einverstanden sein. Ein klar definiertes Anforderungsprofil ist immer gut und grenzt Verantwortungsbereich der Ehefrau ein. Damit weiß sie, was auf sie zukommt, und die Entscheidung fällt ihr leichter, ob sie den Erwartungen entsprechen kann.
Zahnarztpraxen, in denen er und sie verständnisvoll zusammenarbeiten, entwickeln sich positiv. Kommt es in der Personalführung zu Diskussionen, kann die Ehefrau ausgleichen: Ist ihr Mann autoritär, kompensiert sie dies durch Anerkennung und persönliche Beziehungen zum Personal. Das Ehepaar muss sich in den wesentlichen Punkten des Praxismanagements einig sein, Differenzen verwirren das Team. Mitarbeiter sollten sich neutral verhalten, dürfen nicht Partei ergreifen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
Die ersten Tage
Wenn der Zahnarzt aufgrund seiner Erwartungshaltung in den ersten Tagen schon Zweifel hat, ob seine Eherau überhaupt geeignet ist, dann hätte er sich nicht dafür entscheiden dürfen. Vorschnelle Gedanken über ihren möglichen Rückzug blockieren die Einarbeitung. Sinnvoll sind „Schnuppertage“, an denen sich die Ehefrau mit der Praxis vertraut macht. Das nimmt den Druck raus, denn sie kann in dieser Zeit noch entscheiden, ob sie den Einstieg wirklich will.
Sie ist erfüllt von Hoffnungen und Erwartungen an das Arbeitsteam und die Patienten. Die Ehepartnerin wird nicht als Kollegin betrachtet, auch wenn die Beziehung zu den Teammitgliedern sehr gut ist. Sind ihr die Mitarbeiterinnen unterstellt? Kann sie ohne Weiteres Anweisungen geben? Wie soll sich die ZFA am besten verhalten? Ist viel Arbeit vorhanden, dann warten alle mit Spannung und Freude auf die Unterstützung. Andererseits befürchten Mitarbeiterinnen eine Einmischung und die Kontrolle ihrer Tätigkeiten. Nimmt die Ehefrau ihnen die Arbeit weg? Kommt es etwas zur Entlassung einer Kollegin? Darüber muss schon vor Arbeitsantritt mit dem Personal gesprochen werden. Anfängliche Fremdheit und die Unsicherheit auf beiden Seiten sind normal. Erwartungen und eine gewisse Anspannung sind typisch und betreffen alle.
Anfangs geht der neuen Kollegin die Arbeit nicht so schnell von der Hand. Sie braucht eine Ansprechpartnerin. Eigene Erwartungen an ein hohes Arbeitstempo sind erst nach einer Einarbeitung möglich. Keinesfalls soll sie sich von Anfang an als Perfektionistin verpflichtet fühlen. Es kommt viel besser an, wenn sie Perfektionismus vermeidet und in der ersten Zeit um Unterstützung bittet. Häufig engagieren sich Mitarbeiterinnen bei der Einweisung gern und fühlen sich geehrt, wenn sie Informationen liefern dürfen und damit helfen. Es ist normal, dass die Ehefrau bei Spezialfragen überfordert ist und ihren Mann fragen muss. Es kommt viel besser an, wenn sie Gelassenheit zeigt. Die Ehefrau trägt auch wie alle ein Namensschild und meldet sich am Telefon mit ihrem Namen.
Die Einflussnahme
Die Ehefrau hat das Bedürfnis, sich schnell in die soziale Situation der Praxis einzuleben. Sie legt Wert auf Akzeptanz und betrachtet sich als Teil des Teams. Aber – soll sie eingreifen, wenn sie Fehlverhalten des Personals feststellt?
Beispiel: Mitarbeiterinnen nutzen während der Arbeitszeit das Handy privat. Dem Personal ist bewusst, dass dies auffällt und dem Chef berichtet werden könnte. Die Partnerin des Zahnarztes hört auch mit, wie sich das Personal am Telefon verhält. Durch den Einstieg der Ehefrau wird das Praxismanagement auf den Prüfstand gestellt, es kann zu Änderungen kommen, die sinnvoll sind, aber zunächst zu Unruhe im Team führen. Die Ehefrau wird als „zweiter“ Chef gesehen, als Kontrollorgan betrachtet, auch wenn ihr das nicht bewusst ist und sie dies nicht beabsichtigt.
Insgesamt ergibt sich für die Praxis die Chance, Veränderungen anzugehen. So kann der Zahnarzt Erkenntnisse seiner Frau für die Praxis nutzen. Nach einiger Zeit wird sie Ideen haben, was sich rationalisieren oder ändern lässt. Für sie heißt es zunächst, den Status quo zu akzeptieren, denn wenn sie gleich auf Änderungen aus ist, zieht sie den Unmut des Personals auf sich. Auch der Ehemann fragt sich, warum er bisher nicht selbst darauf gekommen ist, und reagiert mit innerer Abwehrhaltung.
Rolf Leicher, Heidelberg
Praxistipps
- Nutzen Sie die Chance, wenn Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin mithelfen will.
- Schaffen Sie eindeutige Grenzen zwischen Privatleben und Praxis.
- Vereinbaren Sie feste Arbeitszeiten, Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden.
- Planen Sie die Einarbeitungszeit mit einer Person aus dem Team.