Beitrags-Reihe „Der faire Praxiswert” (Teil 8): Mit diesem und weiteren kurzen Beiträgen möchte ich allen Zahnärzten, Steuerberatern, Bankern und anderen Interessierten näherbringen, was eigentlich genau unter dem Begriff „Praxiswert“ zu verstehen ist. Eine professionelle Begutachtung kann das nicht ersetzen, aber vielleicht das Verständnis dieser komplizierten Materie etwas verbessern. Ein besonderes Augenmerk habe ich auf Kürze und Verständlichkeit gelegt. Experten mögen mir die damit verbundene Oberflächlichkeit verzeihen.
Grenzen und Genauigkeit – Gibt es negative Praxiswerte?
Hinsichtlich des Arzt-/Unternehmerlohns ist zu den vorangegangenen Beiträgen noch anzumerken, dass der immaterielle Wert dann negativ wird, wenn der nachhaltige Zukunftsertrag kleiner ist als der Arzt-/Unternehmerlohn. Der Verfasser hat allerdings Untersuchungen angestellt, die besagen, dass es viele Übernehmer gibt, die trotzdem bereit sind, für solche kleinen Praxen einen Preis zu zahlen. Erfahrungsgemäß ist das ab einem Gewinn von zirka 50.000 Euro vor Steuern denkbar. Die dann anzusetzenden Arzt-/Unternehmerlöhne können dem Buch „Grundlagen der Praxiswertermittlung“ des Verfassers entnommen werden.
Seriöse Wertangaben haben maximal zwei signifikante Stellen
Ausdrücklich warnen möchte ich vor Wertangaben wie 163.908 Euro. Diese Zahl hat sechs signifikante Stellen. Eine solche Angabe zeigt nur, dass der Gutachter nicht versteht, was er tut. Würde er den Prognosefaktor beziehungsweise Ergebniszeitraum nur um 0,1 Jahr verändern, würde sich das Ergebnis bereits in der zweiten Stelle niederschlagen. Dabei kann niemand diesen Faktor seriös auf 0,1 Jahr genau angeben. Daher ist eine Wertangabe nur mit maximal zwei signifikanten Stellen seriös, hier also etwa 160.000 Euro für den immateriellen (die 1 und die 6 sind signifikante Stellen) oder 240.000 Euro für den Gesamtwert.
Nun habe ich viel erklärt zum Thema „Praxiswert“. Doch was ist denn nun der „faire Praxiswert“? Dazu lesen sie bitte die Ausführungen im letzten Beitrag dieser Serie.