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„Gut gemacht!“ – Positive Bilanz nach zehn Jahren AuB-Konzept

Dr. Elmar Ludwig: „Für die häusliche Betreuung müssen intelligente Konzepte unter Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste und der pflegenden Angehörigen entwickelt werden.“

Dr. Elmar Ludwig: „Für die häusliche Betreuung müssen intelligente Konzepte unter Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste und der pflegenden Angehörigen entwickelt werden.“

In einem gemeinsam geschaffenen Konzept haben Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin sowie die Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im BDO (Berufsverband Deutscher Oralchirurgen) vor zehn Jahren das AuB-Konzept auf den Weg gebracht. Inzwischen konnten darüber unter anderem bessere Konditionen für die aufsuchende Betreuung alter und behinderter Menschen erreicht werden. Im Interview zieht Dr. Elmar Ludwig, DGAZ-Landesbeauftragter für Baden-Württemberg, eine durchweg positive Bilanz, fordert aber neue Konzepte für eine bessere Zusammenarbeit der Beteiligten in der aufsuchenden Betreuung sowie eine Weiterentwicklung bei den Honoraren über GOZ und Bema, wenn es um die Behandlung geht.

Eine bessere zahnmedizinische Betreuung speziell von pflegebedürftigen Patienten war vor zehn Jahren das Ziel der gemeinsamen Bemühungen von DGAZ, BZÄK und KZBV bei der Schaffung des Alten- und Behinderten-Konzepts. Wie ist diese Idee entstanden?

Dr. Elmar Ludwig: Ich bin erst in der finalen Entwicklungsphase des AuB-Konzepts dazugestoßen. Deshalb kann ich diese Frage so nicht beantworten. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt in Baden-Württemberg einerseits – unter der Leitung von dem leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Dr. Bernhard Jäger – das Grundgerüst für eine landesweite Infrastruktur zur zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf erarbeitet.
Andererseits haben wir in der Region Ulm in einem kleinen Arbeitskreis die Bedarfe der Basis analysiert und im Sinne eines Pilotprojektes eine Vielzahl an Versorgungsbausteinen entwickelt. Diese Entwicklungen stellten wir bei verschiedenen Gelegenheiten, unter anderem auch bei den Koordinierungskonferenzen der Bundeszahnärztekammer sowie den DGAZ-Jahrestagungen vor. Prof. Ina Nitschke hat mich dann im Februar 2010 in die DGAZ-Arbeitsgruppe für das AuB-Konzept eingeladen. Ich war sehr beeindruckt von dem bis dahin bereits entwickelten Entwurf, weil in diesem AuB-Konzept alle aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen präzise und treffend beschrieben wurden.

Wenn Sie heute auf die Betreuungssituation schauen und die zwischenzeitlich erzielten Erfolge für eine bessere Vergütung im zahnmedizinischen Bereich: ist das Ergebnis aktuell befriedigend, eher ausreichend oder mangelhaft? Wo sehen Sie das größte Verbesserungspotenzial?

Ludwig: Als im Zuge des AuB-Konzepts die Zuschlagpositionen für Besuche eingeführt wurden, war ich zunächst davon überzeugt, dass die Einführung einer zweiten Zahnsteinentfernung im Jahr bei Menschen mit Unterstützungsbedarf zielorientierter im Hinblick auf die Mundgesundheit gewesen wäre. Aber ich bin schnell zu der Einsicht gelangt, dass es wichtiger ist, zunächst einen grundsätzlichen Anreiz für die zugehende zahnärztliche Betreuung zu schaffen. In einem zweiten Schritt konkrete präventionsorientierte Maßnahmen zu fördern, war ebenfalls wichtig und richtig. Dass zunächst das Versorgungsgeschehen in der stationären Pflege im Fokus stand, war deshalb gerechtfertigt, weil die zugehende Betreuung in der Häuslichkeit viele Kolleginnen und Kollegen allein aufgrund des vergleichsweise hohen logistischen Aufwands abgehalten hätte, aktiv zu werden. Unterm Strich wurde – auch wenn sich die Maßnahmen beim ersten Blick nicht gleich erschließen – in meinen Augen bis hierher alles richtig gemacht, und ich möchte die Verantwortlichen von DGAZ, BDO, BZÄK und KZBV ausdrücklich loben – gut gemacht!

Trotzdem sind wir noch lange nicht am Ziel. Erstens müssen wir jetzt alle Möglichkeiten nutzen, den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis die Chancen der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der eigenen Praxis aufzuzeigen. Zweitens müssen gerade für die häusliche Betreuung intelligente Konzepte unter Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste und der pflegenden Angehörigen entwickelt werden. Drittens müssen neben der Prävention auch für die Behandlung bei Menschen mit Unterstützungsbedarf gute Konzepte weiter verbreitet werden. Egal ob in der Praxis oder mit mobiler Behandlungsmöglichkeit – die Behandlung ist mit den aktuellen Möglichkeiten im BEMA und in der GOZ nicht ausreichend abgedeckt. Wir haben auch noch viele Fragen zu klären, wenn die betroffenen Menschen im Zusammenwirken mit notwendiger zusätzlicher ärztlicher Kompetenz zum Beispiel in Narkose behandelt werden müssen ¬ in der Praxis genauso wie bei der sektorenübergreifenden Behandlung im Krankenhaus.

Wir haben in Deutschland einzelne Kolleginnen und Kollegen, die in verschiedensten Bereichen schon seit Jahren vorbildliche Pionierarbeit leisten, und es wäre wünschenswert, wenn diese Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel über individuelle Verträge mit den Krankenkassen mit klaren Vereinbarungen Behandlungen ausführen, um Daten zu gewinnen und um daraus schließlich bedarfsorientierte Versorgungskonzepte für die Zukunft zu entwickeln. Die aufsuchende Betreuung nimmt in dem Konzept einen besonderen Platz ein.

Wie können die absehbaren Bedarfe angesichts der Babyboomer-Jahrgänge, die jetzt Rentner werden, künftig abgedeckt werden?

Ludwig: Wir haben in Baden-Württemberg die letzten zwei Jahre intensiv genutzt, die aktuelle Versorgungslage sowie die Bedarfe und Entwicklungen bis zum Jahr 2030 zu analysieren. Eines vorneweg: Wir werden mit intelligenten Konzepten die zahnärztliche Betreuung der stetig wachsenden Zahl an Menschen mit Unterstützungsbedarf gut bewältigen können, wenn flächendeckend die Hälfte, mindestens aber ein Viertel der Zahnärzteschaft sich bereit erklärt, Verantwortung in der zugehenden Betreuung zu übernehmen. Es ist nicht zwingend nötig, dass sich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen – denn nicht nur für die Erfahrung und Sicherheit in der Beurteilung medizinischer Fragen und Risiken sondern auch in übergeordneten Belangen wie zum Beispiel den rechtlichen Aspekten, der Instrumentierung oder den Behandlungsabläufen sind für für eine gesunde betriebswirtschaftliche Basis der eigenen Praxis ausreichende Fallzahlen notwendig.

Sehen Sie die Gefahr, dass die bundesweit entstandenen oder noch entstehenden Pflegekammern mit entsprechenden Schulungen einen Teil der zahnmedizinischen Betreuung übernehmen könnten? Welche Auswirkungen hätte das auf die zahnärztliche Profession?

Ludwig: Nach ersten Gesprächen mit Verantwortlichen der Pflegekammern noch 2018 bin ich da ganz entspannt. Niemand hat hier die Absicht, zahnärztliche Leistungen zu übernehmen. Im Gegenteil sind wir in meinen Augen sehr gut beraten, die Pflegekammern für die Entwicklung intelligenter Betreuungsstrukturen zur Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege bei Menschen mit Unterstützungsbedarf mit ins Boot zu holen. Nur gemeinsam sind wir stark und alleine schafft es keiner!

Nach Ihrer Erfahrung hat die Corona-Krise den manchmal ohnehin schwierigen Kontakt zu Pflegeheimen und vergleichbaren Institutionen noch weiter erschwert. Welche Perspektiven sind hier zu erwarten?

Ludwig: Die Verunsicherung war gerade am Anfang der Pandemie sehr groß. Heute wissen wir mehr – vor allem wissen wir, wie wir uns und unsere Patienten gut schützen können. Und wir haben heute die notwendigen Materialien, um diesen Schutz auch zu gewährleisten. Die zahnärztlichen Fachgesellschaften und zahnärztlichen standespolitischen Organisationen haben zu Recht betont, dass wir unter allen ärztlichen Professionen mit am besten ausgestattet sind und die Schutzmaßnahmen in vorbildlicher Weise in unseren Praxen anwenden – jeden Tag. Es mag heute noch Pflegeeinrichtungen geben, die zurückhaltend reagieren, wenn es um zahnärztliche Behandlungen geht. Auch viele Patienten – vor allem die Hochrisikogruppen – sind noch verunsichert. In unserer Praxis behandeln wir viele Tumorpatienten und gebrechliche Menschen. Wir haben unsere Abläufe optimiert – vieles davon werden wir auch für die Zukunft beibehalten, weil es sich einfach bewährt hat.

So konnten wir bereits den allermeisten unserer Patienten zeigen, dass wir sehr gewissenhaft unsere Verantwortung wahrnehmen. Im gleichen Maße haben wir unsere zugehenden Betreuungsstrukturen hinterfragt und angepasst. Jetzt – nach bald sechs Monaten Praxisbetrieb und drei Monaten wieder zunehmender Betreuung unter Coronabedingungen bin ich sehr optimistisch, dass die zahnärztliche Betreuung perspektivisch nicht mehr wesentlich beeinträchtigt sein wird.