Die FDP-Fraktion fordert mehr Sicherheit für Patienten bei bestimmten Zahnbehandlungen. Durch eine Aligner-Behandlung würden Zahnfehlstellungen korrigiert, heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Aligner-Behandlungen nur durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte
Solche Behandlungen müssten von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie. Die FDP fordert in ihrem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte zu unterbinden.
„Aligner-Behandlungen müssen deshalb von Kieferorthopäden oder Zahnärzten durchgeführt werden, da die Veränderung der Zahnstellung einen Eingriff in das stomatognathe System und insbesondere den Zahnhalteapparat darstellt. Paragraf 1 Absatz 3 ZHG definiert ‚Anomalien der Zahnstellung‘ als Krankheit, sodass die Korrektur von Fehlstellungen eine Behandlung einer Krankheit im Sinne des ZHG darstellt. Insofern handelt es sich bei einer Aligner-Therapie nicht um eine kosmetische, sondern eine zahnheilkundliche Behandlung“ argumentiert die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag von Dr. Wieland Schinnenburg, Christine Aschenberg-Dugnus und weiteren Abgeordneten.