Regelversorgung kann zum 1. September starten
Die Testphase des E-Rezepts wird erfolgreich zum 31. August 2022 abgeschlossen (alle definierten Qualitätskriterien wurden erreicht), und der stufenweise deutschlandweite Rollout beginnt ab 1. September. Darauf hat sich die Gesellschafterversammlung der Gematik nun geeinigt.
Damit können bundesweit (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept nun in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken werden ab 1. September 2022 flächendeckend in Deutschland elektronische Rezepte annehmen.
Für die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts wurden für die ersten beiden Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei Erfolgskriterien beschlossen. Diese beinhalten, dass von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden müssen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Patienten dort über das E-Rezept informiert wurden. Die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss ferner unter 3 Prozent liegen.
Sobald die Erfolgskriterien in diesen Regionen erreicht wurden, schließt sich die nächste Stufe in noch zu benennenden sechs Regionen an. Schließlich folgen die weiteren, ebenfalls noch ausstehenden Bundesländer.
Mehr zum E-Rezept auf: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de