Ab sofort hat man auch die Möglichkeit die Petition „Anpassung der Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk“ online zu unterzeichnen. Die entsprechende Seite des Deutschen Bundestages schreibt dazu folgendes:
Anpassung der Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk vom 07.07.2022
Mit der Petition wird gefordert:
Aufhebung der Preisregulierung i. V. mit § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen. Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütungen nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechnenden Bundesmittelpreises. Angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten. Schneller und unbürokratischer Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation.
Begründung
Zahntechnische Labore erfüllen ihren Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz, seit Jahrzehnten mit Gewissenhaftigkeit und hohem Engagement. Sie tragen damit wesentlich zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland bei. Zahntechnik ist ein Gesundheitshandwerk, das große Sorgfalt und Umsicht erfordert, denn nur mit präzisen Arbeiten können medizinisch, technisch und ästhetisch hochwertige und nachhaltige Versorgungen gewährleistet werden.
Die Einbindung in das Sozialgesetzbuch V erlaubt im Zahntechniker-Handwerk für Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten allein eine Anhebung der Preise maximal in dem Korridor um die jeweilige Grundlohnsummensteigerungsrate, betriebswirtschaftlich notwendige Preisanpassungen sind den Betrieben nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb und erreicht oft nicht einmal die Inflationsrate. Sie ermöglicht in keinem Fall eine sachgerechte Entwicklung der Löhne im Zahntechniker-Handwerk.
Im personalintensiven Zahntechniker-Handwerk bestimmt das erzielbare Preisniveau das mögliche Lohnniveau. Die Preisentwicklung bestimmt wiederum die mögliche Lohnentwicklung.
Das danach zu erzielende Lohnniveau reicht für eine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt um die ohnehin sehr knappen Fachkräfte nicht aus. So ist das durchschnittliche Lohnniveau im Zahntechniker-Handwerk sehr niedrig. Auch die Zahl der Auszubildenden sinkt kontinuierlich, es fehlen qualifizierte Fachkräfte.
Die Preis- und in dieser Folge die Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk sind weithin abgekoppelt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dies hat dazu geführt, dass Löhne qualifizierter Zahntechniker heute weit unterhalb der Löhne im Handwerk liegen. Auch eine angestrebte Angleichung der Einkommen Ost an West konnte bis heute nicht realisiert werden.
Eine Fortsetzung dieses Trends gefährdet mindestens mittelfristig bereits die Versorgungssicherheit mit inländischem, regionalem Zahnersatz.
Die strikte und ausschließliche Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V führt dazu, dass immer dann, wenn die nachweisbare jährliche Kostenentwicklung im Zahntechniker‐Handwerk höher ist als die jährliche Veränderungsrate, die Zahntechniker keinen Ausgleich der Kosten erhalten und auch in späteren Perioden nicht ausgleichen können.
Seit vielen Jahren ist durch die Bindung an den § 71 SGB eine völlig einseitige Risikoverteilung und Belastungswirkung zum Nachteil der Zahntechniker etabliert. Die Preisregulierung widerspricht zudem dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, macht sie doch Reaktionen auf Preis- und Marktentwicklungen unmöglich und führt zu einer Marktverzerrung, wie sie mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist.
Um die Petition mitzuzeichnen, klicken Sie auf der o.g. Website unten links bitte auf „Petition mitzeichnen“, anschließend können Sie sich mit ihren persönlichen Daten anmelden und die Petition mitzeichnen. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 10.Oktober 2022.
Alternativ können Sie auch noch auf der Unterschriftenliste die Petition unterzeichnen. Die Liste finden Sie hier: szi-intern.de/petition
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Sie können nur einmal mitzeichnen, entweder online oder auf einer Unterschriftenliste
- die Unterschriften werden im Original benötigt
- Bitte senden Sie die Unterschriftslisten bis spätestens 23.September 2022 per Post an unsere Geschäftsstelle (SZI, Grillparzer Straße 4, 81675 München).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Südbayrische Zahntechnikerinnung SZI
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