Aus der Praxis für die Praxis
Die Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erstreckt sich häufig über einen längeren Zeitraum. Während der Tragedauer sollte der Aufbissbehelf regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls an die veränderte Situation angepasst werden.
Kontrollbehandlungen und die Wiederherstellung eines Aufbissbehelfes unterliegen generell nicht der Genehmigungspflicht. Die Abrechnung erfolgt monatlich papierlos zum jeweiligen KB-Einreichungstermin Ihrer KZV.
Bema-Nr. K6 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
Aufbissbehelfe sind in der Regel dünne Kunststoffschienen, die insbesondere bei Patienten mit Bruxismus einem starken Verschleiß unterliegen. Lassen sich die Bruchteile des Aufbissbehelfs gut fixieren, ist eine Wiederherstellung der Schiene durchaus möglich.
Sämtliche Wiederherstellungsmaßnahmen an Aufbissbehelfen werden nach der Bema-Nr. K6 abgerechnet, egal ob es sich um eine Bruchreparatur, eine Unterfütterung oder eine Reparatur an einem Halteelement der Schiene handelt. Die Leistung ist je Aufbissbehelf und je Wiederherstellungssitzung einmal berechenbar.
Die Kosten für Abformmaterial werden in der Regel pauschal mit 3,00 Euro je Abformung abgegolten, jedoch gibt es hier unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen KZV-Bereichen. Die Kosten für das Unterfütterungsmaterial kann bei direkten Unterfütterungen gesondert berechnet werden.
Bema-Nr. K7 Kontrollbehandlung ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung
Einfache Kontrollen ohne weitere Maßnahmen oder Kontrollbehandlungen mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs werden nach der Bema-Nr. K7 abgerechnet. Typische Leistungen, die unter dieser Gebührennummer abgerechnet werden, sind zum Beispiel das Glätten scharfer Kanten, das Polieren der Oberfläche oder die Lockerung zu festsitzender Behelfe durch Ausschleifen von Kunststoff. Auch das einfache Aktivieren eventuell vorhandener Drahtelemente zum besseren Halt, erfüllen den Leistungsinhalt.
Bema-Nr. K8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)
Sind nach erfolgter Kontrolle der Schiene nicht nur kleine Korrekturen vorzunehmen, sondern müssen Fehl- oder Frühkontakte beseitigt werden, gehen diese Leistungen über den Umfang der Bema-Nr. K7 hinaus.
Für subtraktive Methoden, wie das gezielte Einschleifen des Aufbissbehelfs, kann die Bema-Nr. K8 einmal je Sitzung berechnet werden. Eine zusätzliche Berechnung der Bema-Nr. K7 ist in der gleichen Sitzung nicht möglich.
Bema-Nr. K9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)
Im Zuge der Behandlung kann ein Neuaufbau oder die Korrektur der adjustierten Oberfläche der Schiene notwendig werden. Diese additiven Maßnahmen werden nach Bema-Nr. K9 berechnet.
Zu beachten ist, dass die Leistung nicht für die Umarbeitung eines Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche in der Eingliederungssitzung oder einer Nachfolgesitzung im Munde des Patienten zum adjustierten Aufbissbehelfs angesetzt werden kann.
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Labor- und Materialkosten
Die Berechnung der Laborkosten im Zusammenhang mit der Umarbeitung oder Wiederherstellung von Aufbissbehelfen erfolgt auf Grundlage des BEL II. Bei der Anfertigung der Schiene im Fremdlabor ist für die Abrechnung eine XML-Datei notwendig.
Unsere Empfehlung
Bei der Entscheidung, ob eine Schiene wiederhergestellt werden kann oder ob eine Neuanfertigung notwendig ist, sollte die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme streng beachtet werden. Für Aufbissbehelfe gibt es keine Vorgaben, nach welcher Tragedauer eine neue Schiene eingegliedert werden kann. Die Entscheidung liegt hier im Ermessen des Behandlers.
Das Reinigen oder Aufarbeiten des Aufbissbehelfs im Labor stellt keinen Leistungsinhalt der Kontroll- oder Wiederherstellungsleistungen dar und kann im Rahmen einer Vereinbarung nach Paragraf 8 Abs. 7 mit dem Patienten privat vereinbart werden.
Die Autorin
ZMV+ Birgit Enßlin Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+. Kontakt: www.zmvplus.de |