Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Zahnärzte „Abformungen“ mit Intraoralscannern vor. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt entschieden, dass diese nicht als Bema Nr. 7a abgerechnet werden können.
Führt die konventionelle Wurzelkanalbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg oder kommt
es zu einem entzündlichen Prozess an der Wurzelspitze, kann eine Resektion der Wurzelspitze notwendig werden.
Kann denn alles Bema sein? Finden Sie mit uns versteckte Honorarpotenziale in Ihrer Zahnarztpraxis
Das Unternehmen Zahnarztpraxis lebt von der Hand im Mund … von der tätigen Hand. Funktionieren kann das Unternehmen dann, wenn die Tätigkeit des Zahnarztes und anderer am Patienten tätiger Personen vollständig und korrekt abgerechnet oder in Rechnung gestellt wird.
Im letzten Teil war die Therapie von Kiefergelenkserkrankungen nach Bema Thema, nun befassen wir uns mit der Abrechnung von semipermanenten Schienungen nach Bema und GOZ.
NWD-Veranstaltung macht fit für die Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die folgende Aufforderung der KZV kann plötzlich jede Zahnarztpraxis treffen: „Zu diesem Zweck bitten wir Sie für die nachstehend genannten Patienten um Zusendung der Kopien der Originalkarteikarten, aus welchen der Behandlungsablauf bis zum heutigen Tage aus allen Bema-Teilen ersichtlich ist.“ Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wirft ihren Schatten voraus.
Dr. Dirk Bleiel ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ). Unser Interview über die Herausforderungen der Seniorenzahnmedizin.