Die Versorgung von Patienten mit Parodontitis läuft demnächst auf Sparflamme. Das von der Bundesregierung eingeführte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) fährt die Mittel für eine moderne Parodontitisversorgung unverantwortlich zurück. Damit kann der bestehende Behandlungs- und Nachsorgebedarf nicht therapiert werden.
GKV-FinStG: Alarmierender Protest der Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe
Die Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe ist in großer Sorge: Diese Kürzungen stellen eine massive Einschränkung der zahnärztlichen Versorgung für die Bevölkerung dar. Die Parodontitis ist eine echte Volkskrankheit und betrifft Millionen Bürger. Auf dem größten deutschen Zahnmediziner-Kongress in Gütersloh haben zahlreiche Teilnehmer sich mit einer Resolution direkt an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewandt, um die unhaltbare drastische Budgetierung dieses Leistungskomplexes wieder aufzuheben.
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZV WL), erklärt: „Als Vertretung der Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe können wir diese Kürzungen des Behandlungsbudgets nicht akzeptieren. Sie gefährden die zahnärztliche Versorgung unserer Patienten, gerade bei der Behandlung von Parodontitis. Das GKV-FinStG kappt jetzt Leistungen, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft – und mit Blick auf eine künftige Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen – erst im Juli 2021 eingeführt wurden. Das war ein echter Meilenstein in der zahnmedizinischen Versorgung. Und nicht mal 1,5 Jahre später werden die dafür notwendigen Mittel wieder gestrichen. Wir fordern die Politik auf, die Kürzungen bei der Parodontitistherapie zurückzunehmen.“
Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, ergänzt: „Die strikte Budgetierung von zahnärztlichen Leistungen spart an der völlig falschen Stelle. Vorsorge und Zahnerhalt sind besser und günstiger als Zahnersatz. Überdies können durch eine moderne Parodontitis-Behandlung negative Auswirkungen bei Herz-Kreislauferkrankungen, beim Diabetes, beim Rheuma oder während der Schwangerschaft wirksam gemindert oder vermieden werden. Die Zahnärzteschaft protestiert geschlossen gegen diese fatale Sparpolitik auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten.“
Parodontitis – Muss man das behandeln? Ja!
Im Erwachsenenalter gehen im Durchschnitt mehr Zähne durch eine Parodontitis verloren als durch Karies. Am Anfang verursacht Parodontitis keine Schmerzen, daher bemerken viele Betroffene die Erkrankung teilweise über Jahre nicht. Typische Symptome sind gerötetes, entzündetes Zahnfleisch, Zahnfleischbluten und Mundgeruch sowie Zahnfleischrückgang, Zahnlockerungen oder gar Zahnverlust. Eine Parodontitis sollte daher immer behandelt werden. Aktuell ist laut aktueller Deutscher Mundgesundheitsstudie (DMS V) jeder zweite Erwachsene in unterschiedlicher Ausprägung von dieser gravierenden chronischen Erkrankung betroffen.
Resolution zur Budgetierung von parodontologischen Behandlungen durch das GKV-FinStG
Die Teilnehmer sowie die Referenten des 68. Zahnärztetages in Westfalen-Lippe lehnen die durch das GKVFinStG eingeführte strikte Budgetierung von Parodontal-Behandlungen ab. Die Auswirkungen auf die erst zum 1. Juli 2021 in die zahnärztliche Versorgung aufgenommene neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie sind für die vielen betroffenen Patienten gravierend.
Der neuen über einen Zeitraum von drei Jahren angelegten Behandlungsstrecke werden schon in ihrer Einführungsphase die allseits konsentierten erforderlichen finanziellen Mittel nach einem Jahr durch die Bundesregierung wieder entzogen, entgegen der wiederholten Beteuerungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, es werde keine Leistungskürzungen geben. Die zum Teil gravierenden gesundheitlichen Folgeschäden für die Patienten werden wider besseres Wissen ignoriert.
Die Teilnehmer und Referenten des 68. Zahnärztetages in Westfalen-Lippe wenden sich entschieden gegen diese gesetzliche Zwangsmaßnahme und verurteilen sie als medizinisch verantwortungslos. Sie fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach deshalb dringend auf, im Rahmen der im September anstehenden Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes auf die Parodontalbehandlung die strikte Budgetierung dieser Leistungen für alle gesetzlich Krankenversicherten umgehend zurückzunehmen.