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Gesund beginnt im Mund – für alle!

Statement: Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen ­Gesundheitsdienstes zum Tag der Zahngesundheit 2023


Gesundheit ist ein Menschenrecht. Das damit verbundene Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht nur in Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert, sondern auch ein zentraler Bestandteil des UN-Sozialpakts, der jeden Menschen weltweit in die Lage versetzen soll, Zugang zu einem für ihn erreichbaren Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit sowie gesundheitlicher Lebensqualität zu erhalten.

Um diese Ziele zu erreichen, haben Staaten dafür Sorge zu tragen, dass für deren Einwohner, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Stellung, ein lebenswertes Lebensumfeld geschaffen wird und der Zugang zu wirtschaftlich erschwinglichen Gesundheitsleistungen und zu einem umfassenden Gesundheitsschutz offensteht. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen und für Menschen in besonderen Notlagen.

Zusammenhang von Allgemeingesundheit und Mundgesundheit

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Allgemeingesundheit und die Lebensqualität der Menschen in hohem Maße auch mit der Mundgesundheit zusammenhängen. Karies und insbesondere Parodontitis können nicht nur das Wohlbefinden beeinflussen, sondern in Wechselwirkung mit chronischen Allgemeinerkrankungen stehen, die sich ihrerseits wiederum negativ auf die Mundgesundheit auswirken können.

Zahnärzte der öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) in Deutschland tragen auch durch ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen und aktiven Prophylaxemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit dazu bei, ab der frühen Kindheit den Grundstein für ein gesundes Aufwachsen und eine mundgesundheitsbezogene Lebensqualität zu legen. Insbesondere der Umstand, dass es sich um eine aufsuchende Betreuung und somit um ein niedrigschwelliges Vorsorgeangebot handelt, erleichtert es den Mitarbeitern des zahnärztlichen ÖGD, den Zugang zu Kindern aus Familien zu finden, die Gesundheitsleistungen entweder nur in geringem Maße in Anspruch nehmen können oder deren Inanspruchnahmeverhalten aus unterschiedlichen Gründen eingeschränkt ist. Somit erfüllen die zahnärztlichen Dienste täglich sozialkompensatorische Aufgaben und können zur Früherkennung einer Unter- oder Fehlversorgung oder einer Kindeswohlgefährdung beitragen.

Kleine patientin schaut beim Zahnarzt

Versorgungslücken bei Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen

Ein erschwerter Zugang zu Gesundheitsleistungen erscheint vor dem Hintergrund des hoch entwickelten deutschen Gesundheitssystems und den umfassenden Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unverständlich. Dieser wird jedoch – wie in vielen anderen Gesundheitsbereichen – durch die tagtäglich erkennbare Polarisierung der Krankheitslast auf Kinder aus Familien in besonderen sozialen Lebenslagen und bei Menschen mit Behinderungen bestätigt.

Wie bereits im Rahmen des Mottos des letztjährigen Tags der Zahngesundheit „Gesund beginnt im Mund – in Kita & Schule“ gilt es, die Menschen in ihren Lebenswelten zu erreichen und bereits bestehende Versorgungs- und Kooperationsstrukturen der Akteure aus dem Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich zu intensivieren und zu verstetigen. Zentrale Aufgaben sind, den Kontakt mit diesen besonders vulnerablen Gruppen zu suchen, die Ursachen für Versorgungslücken zu identifizieren, die Betroffenen und ihre Bezugspersonen für ihre Mund- und Allgemeingesundheit zu sensibilisieren und gemeinsam mit der niedergelassenen Zahnärzteschaft Strukturen zu schaffen, die eine umfassende mundgesundheitliche Versorgung dieser Bevölkerungsgruppen ermöglichen können. Daher begrüßt und unterstützt der BZÖG das diesjährige Motto des Tags der Zahngesundheit, das die Zielsetzungen und Aufgabenbereiche der zahnärztlichen Dienste in Deutschland wiedergibt, in hohem Maße.

Öffentlichen Zahngesundheitsdienste stärken

Allerdings sind für die Gewährleistung dieser sozialkompensatorischen Maßnahmen größere Ressourcen für die öffentlichen Zahngesundheitsdienste notwendig. Die Ressourcen der zahnärztlichen Dienste als wichtiger Bestandteil der dritten Säule des deutschen Gesundheitssystems müssen daher entsprechend gestärkt werden können. Auf diese Weise wird im Schulterschluss mit der individualmedizinischen Betreuung in der zahnärztlichen Praxis ein Mehr an mundgesundheitlicher Chancengleichheit für alle erzielt.