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Update: Telefonische Krankschreibung

Krankschreibung per Telefon

Weil viele Arztpraxen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens überlastet sind, dürfte die telefonische Krankschreibung wohl schneller zurückkehren, als gedacht.

Der Bundestag hatte es im Sommer beschlossen: Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, die sich in Corona-Zeiten bewährt hatte und im April ausgelaufen war, sollte ab Ende Januar 2024 wieder eingeführt werden.

Dazu muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechend ändern. Angesichts des sich wieder rasant entwickelnden Infektionsgeschehens mit der entsprechenden Belastung der Praxen hatte vor allem der Hausärztinnen- und Hausärzteverband eine zügigere Wiedereinführung gefordert.

Nun kommt die telefonische Krankschreibung doch wohl schneller als ursprünglich geplant zurück. Sie steht bereits auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des G-BA am 7. Dezember 2023. Demnach wird der G-BA wohl mit sofortiger Wirkung die AU-Richtlinie insofern ändern, dass „die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen und ausschließlich für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannten sind, auch nach telefonischer Anamnese“ möglich ist.

Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt werden, berichtet das „ARD-Hauptstadtstudio“.

Titelbild: Robert - stock.adobe.com