Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) kritisiert scharf die Entscheidung der Ampelkoalition, keine wirksamen Maßnahmen gegen die unregulierte Ausbreitung von investorengetriebenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) zu ergreifen. Diese Entscheidung widerspreche nicht nur den mehrfachen öffentlichen Ankündigungen von Bun- desgesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern ignoriere auch die klare Beschlusslage des Bundesrates sowie die der Vertreterversammlung der KZVWL, heißt es in einer Presseinformation der Körperschaft.
Versorgung wird gefährdet
Die KZVWL warnt eindringlich vor den Folgen der zunehmenden Kommerzialisierung in der zahnärztlichen Versorgung. „Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt und damit die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung gefährdet“, betont Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL. Investorengetriebene MVZ bedrohten die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung und führen zu einer Versorgungsstruktur, die sich immer stärker an wirtschaftlichen Interessen statt am Patientenwohl orientiert.
Ausweitung der Prüfzuständigkeiten stoppen
Ebenso kritisiert die KZVWL die geplante Ausweitung der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs auf die KZVen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, obwohl diese Körperschaften keine Bundesmittel erhalten und auf Länderebene bereits geprüft werden. Diese Maßnahme würde unnötige Doppelstrukturen und bürokratische Hürden schaffen, die der zahnärztlichen Versorgung schaden. „Statt neue Bürokratiemonster zu erschaffen, sollte die Bundesregierung Maßnahmen zum Bürokratieabbau umsetzen“, fordert Seib.
Die KZVWL appelliert an den Gesetzgeber, die zahnmedizinische Versorgung zu stärken und die vorgesehenen Regelungen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) grundlegend zu überarbeiten.
Hintergrund
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz des BMG war bei seiner Vorlage von vielen Seiten kritisiert worden. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, die Rahmenbedingungen für MVZ in Investorenhand weiterzuentwickeln. Die Bundesländer hatten bereits detaillierte Vorschläge erarbeitet und die Bundesregierung zu einer Nachjustierung aufgefordert, der Bundesrat hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. In einer Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun angekündigt, keinen der Vorschläge des Bundesrates aufzugreifen beziehungsweise die Regelung für investorenbetriebene MVZ zu prüfen. Dabei hatte der Bundesgesundheitsminister diese Regelung eigentlich angekündigt.