Bis zum 2. Juni mussten sich die KZVen entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung annehmen oder ablehen.
In einem sind sich DGZMK, BZÄK und KZBV einig: Die Zahnärzteschaft muss geschlossen auftreten, wenn sie politsch gehört werden will. Eine Absage an Schrader.
Das Bundesministerium für Gesundheit weitet den wirtschaftlichen Schutzschirm auch auf Zahnärzte aus und legt einen Referentenentwurf „SARS-CoV-2 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vor.
Nachdem die Zahnärzte beim Schutzschirm nicht bedacht wurde, fordert die BZÄK die Bundesregierung auf, auch Zahnarztpraxen in der Corona-Krise zu schützen.
Nun ist es beschlossene Sache. Mit dem neuen Gesetzesrundumschlag aus dem Hause Jens Spahn werden Liquiditätshilfe und Fördermittel für junge Praxen in verbindliche Form gegossen.
Heute berichtet die FAZ, dass das Bundesfinanzministerium die Lastenteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen infrage stellt und eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrages gefordert wird.