Ein umfassender Schutzschirm für 102.000 Praxen müsse fortgeführt werden, das fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung von der Politik.
Nun ist es beschlossene Sache. Mit dem neuen Gesetzesrundumschlag aus dem Hause Jens Spahn werden Liquiditätshilfe und Fördermittel für junge Praxen in verbindliche Form gegossen.
In einem sind sich DGZMK, BZÄK und KZBV einig: Die Zahnärzteschaft muss geschlossen auftreten, wenn sie politsch gehört werden will. Eine Absage an Schrader.
KZBV legt Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ vor und fordert erneut einen Schutzschirm für die Zahnärzteschaft.
Bis zum 2. Juni mussten sich die KZVen entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung annehmen oder ablehen.
Nachdem die Zahnärzte beim Schutzschirm nicht bedacht wurde, fordert die BZÄK die Bundesregierung auf, auch Zahnarztpraxen in der Corona-Krise zu schützen.