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Vertreterversammlung der KZVB widerspricht Liquiditätshilfe nicht

KZVB gibt grünes Licht für Liquiditätshilfen aus der COVID-19-Schutzverordnung, um Praxissterben zu verhindern.

KZVB gibt grünes Licht für Liquiditätshilfen aus der COVID-19-Schutzverordnung, um Praxissterben zu verhindern.

Grünes Licht für Liquiditätshilfen: Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat sich dafür ausgesprochen, bei nachgewiesener Covid-19-bedingter Notlage von einzelnen Praxen, diese mit Geldern der Krankenkassen als Kredite zu unterstützen.

„Wir haben in Bayern Praxen, die in den ersten beiden Quartalen bis zu 80 Prozent weniger Fälle abgerechnet haben – bei nahezu gleichbleibenden Kosten“, begründete Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, den Entschluss der VV. Gerade junge Zahnärzte, die noch keine Rücklagen aufbauen konnten und Kredite zurückzahlen müssen, und Zahnärzte in strukturschwachen Regionen Bayerns treffe der Covid-19-bedingte Rückgang der Patientenzahlen hart. „Ein Praxissterben wollen wir verhindern“, so Berger.

„Die meisten Zahnärzte fühlen sich als Freiberufler, die sich auch in der Krise vor allem auf ihr Können und ihre Arbeitskraft verlassen“, so Berger. Diesen Geist der Freiberuflichkeit wolle man erhalten – „auch und gerade weil die Politik uns im Regen stehen lässt“. Berger bezog sich damit auf die Enttäuschung innerhalb der Zahnärzteschaft, dass die Politik sie nicht wie andere Bereiche des Gesundheitswesens unter einen Rettungsschirm gestellt hatte.

Besser als Darlehen in Form von Abschlagszahlungen wäre es aus Sicht des KZVB-Vorstands, wenn in den Praxen so schnell wie möglich wieder normale Patientenzahlen erreicht würden. Je früher Karies, Zahnfleischentzündungen oder Erkrankungen der Mundschleimhaut erkannt werden, desto geringer sind die Folgen. Deshalb ist der regelmäßige Zahnarztbesuch – am besten einmal pro Halbjahr – so wichtig. „Karies kennt kein Corona. Deshalb appellieren wir an die Patienten, zum Zahnarzt zu gehen“, so Berger und er unterstreicht: „In unseren Praxen besteht schon immer ein sehr hoher Hygienestandard. Infektionsschutz ist in den Praxen täglich gelebte Vorsorge. Alle Behandlungen werden mit Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhen durchgeführt. Der Arbeitsbereich wird nach jedem Patienten desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und steril gelagert.“