Bis zum 2. Juni mussten sich die KZVen entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung annehmen oder ablehen.
In einem sind sich DGZMK, BZÄK und KZBV einig: Die Zahnärzteschaft muss geschlossen auftreten, wenn sie politsch gehört werden will. Eine Absage an Schrader.
Das Bundesministerium für Gesundheit weitet den wirtschaftlichen Schutzschirm auch auf Zahnärzte aus und legt einen Referentenentwurf „SARS-CoV-2 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vor.