Nun ist es beschlossene Sache. Mit dem neuen Gesetzesrundumschlag aus dem Hause Jens Spahn werden Liquiditätshilfe und Fördermittel für junge Praxen in verbindliche Form gegossen.
Heute berichtet die FAZ, dass das Bundesfinanzministerium die Lastenteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen infrage stellt und eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrages gefordert wird.