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Stabilisierung der GKV-Finanzen

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr eine Finanzlücke von mindestens 14,1 Milliarden Euro eintreten. 2025 steigt der Betrag auf 18 Milliarden Euro an. Wie die erheblichen Finanzlücken geschlossen werden können, zeigt ein aktuelles Gutachten des BKV. Das Gutachten bewertet mit der Analyse neun Ansätze zu möglichen Finanzierungen.

Finanzlücke kann geschlossen werden, wenn Gesetzgeber jetzt handelt

Die Finanzlücke klafft trotz des Bundeszuschusses in Höhe von 14,5 Milliarden Euro. Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschöpft.

Somit müssen die Finanzlücken durch andere kurzfristig wirksame Maßnahmen geschlossen werden. Der BKV hat deshalb das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) beauftragt, neun Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen im Hinblick auf ihre finanzielle Wirkung und ihre kurzfristige Umsetzbarkeit zu analysieren.

Überprüft wurden:

  • die Vollfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund,
  • eine Vollfinanzierung der ALG-II-Empfänger,
  • eine Senkung der Mehrwertsteuer für Arznei- und Hilfsmittel,
  • eine Gesundheitsabgabe auf Alkohol und Tabak,
  • die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rente,
  • die Anhebung der Zusatz-/Beiträge,
  • die Wiedereinführung der Praxisgebühr,
  • eine Senkung der Krankengeldhöhe und
  • eine Ausgabenbegrenzung durch die Berücksichtigung der Beitragsstabilität in den Versorgungsverträgen für die Jahre 2024 und 2025.

Beiträge der Versicherten dürfen nicht weiter steigen

Der BKV lehnt weitere Beitragsanhebungen ausdrücklich ab. Mit solch einem Vorgehen würde die Sozialquote von 40 Prozent deutlich überschritten werden. Beschäftigte und Arbeitgeber wären massiv belastet. Die Analyse zeigt, dass Betragssteigerungen vermieden werden können, wenn die Politik zeitnah auf das Finanzdefizit reagiert und nicht bis Oktober wartet.

Aus Sicht des BKVs sind für die Wahl der Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV Finanzen vor allem zwei Punkten entscheidend:

  • Welche zusätzlichen Einnahmen beziehungsweise welche Einsparungen werden durch die Maßnahme in den Jahren 2024 und 2025 erreicht?
  • Ist die Maßnahme im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion umsetzbar und ist gesetzliche Umsetzung bis zum Jahresende überhaupt möglich?

Die Analyse zeigt, dass die Politik mit einer Reihe von Optionen auf das Finanzdefizit reagieren kann. Sie macht aber auch deutlich, dass die hier diskutierten Ansätze ausreichend Zeit für die gesetzliche Implementierung benötigen.

BKV Forderungen durch Gutachten bestätigt

Der BKV fordert nachdrücklich die Vollfinanzierung der Leistungen für ALG-II-Empfängern sowie der versicherungsfremden Leistungen. Zudem sollte die Mehrwertsteuer bei Arznei- und Hilfsmitteln auf 7 Prozent gesenkt werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen wäre laut Gutachten sofort umsetzbar.

Des Weiteren wurde die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geprüft. Durch das Risiko der Abwanderung, insbesondere der „Guten Risiken“, in die PKV und dem daraus resultierenden Anstieg der Lohnnebenkosten wäre die finanzielle Entlastung mehr als ungewiss. Der BKV fordert deshalb, solch eine Reform nicht auf einen kurzfristigen Finanzierungseffekt auszurichten. Vielmehr sollten neben den Arbeitseinkommen alle Einkommensarten bei den Beiträgen berücksichtigt werden. Nur mit solch einem Ansatz können laut BKV die Versicherungsbeiträge wirksam entlastet werden.

Titelbild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com

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