Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußert sich zu dem Vorschlag, Zahnbehandlungen aus dem GKV-Leistungskatalog zu nehmen. Martin Hendges bezeichnet den Vorstoß als unsozial und unwissenschaftlich.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) erhitzt weiterhin die Gemüter. Jetzt starten KZBV und KZVen die Kampagne „Zähne zeigen“ gegen Kürzungen bei der Parodontisprävention.
Im zweiten Teil der Reihe „A wie Akquise bis Z wie Zahlung“ spricht Horst Willeweit über Praxisdarstellung und Patientenkommunikation, insbesondere darüber wie GKV-Patienten über eine größere Behandlung nachdenken.
Die Interimsprothese bezeichnet eine herausnehmbare Teilprothese aus Kunststoff, die als Übergangslösung dient. Hierbei werden fehlende Zähne ersetzt, Nachbarzähne bleiben unbearbeitet. In der klassischen Variante wird die Prothese mit gebogenen Klammern angefertigt.
Es gibt sie doch, die guten Nachrichten (oder zumindest die Aussicht darauf): Noch sieht der bisherige Gesetzentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zwar drastische Sparmaßnahmen vor, aber es formiert sich deutlicher Widerstand.
In der „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates“ zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes erklingen erfreulich einsichtige Töne zumindest hinsichtlich der PAR-Richtlinie.
Der Bundesrat fordert weitgehende Änderungen beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Präventive Maßnahmen sollten nicht dem politischen Rotstift zum Opfer fallen.
Auch die DG Paro fordert in einer Stellungnahme aus wissenschaftlicher Sicht das BMG dazu auf, mindestens die parodontologische Behandlung als präventionsorientierte Versorgung von der geplanten Budgetierung auszunehmen.
Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Eine Schätzung für 2021 geht von weiterem Anstieg auf 465,7 Milliarden Euro aus.