Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat zu den SARS-CoV-2-Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca am 16. März 2021 eine Stellungnahme abgegeben, die wir nachfolgend veröffentlichen:
In zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung durch den Impfstoff von AstraZeneca (insgesamt ca. 1,22 Millionen Impfungen) sind in Deutschland 6 bis 16 Tage nach der Impfung bei sechs Frauen zwischen 22 und 48 Jahren cerebrale Sinus- und Venenthrombosen (CSVT) beobachtet worden, drei davon mit tödlichem Ausgang.
Ein weiterer, männlicher Patient verstarb an den Folgen einer Hirnblutung im Zusammenhang mit einer ungewöhnlichen Gerinnungsstörung. Bei einem Teil der sieben Patienten wurde zudem eine Erniedrigung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie) festgestellt. In vier Fällen lagen Erkrankungen vor, die teilweise auch das Blutgerinnungssystem betrafen.
Zusammengefasst ist derzeit ein möglicher Kausalzusammenhang der berichteten Einzelfälle mit der Impfung nicht abschließend beurteilbar, da zu mehreren Fällen nur wenige Informationen vorliegen. (Informationen aus der Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts vom 15. März 2021). In Großbritannien wurden bei ca. 11 Millionen Impfungen bisher drei CSVT gemeldet, aus Norwegen liegen zwei Meldungen vor.
Es wird derzeit genau geprüft, ob tatsächlich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den Ereignissen besteht. CSVT treten in Deutschland jedes Jahr bei einem bis zwei von 100.000 Personen auf und betreffen mehrheitlich Frauen. Selbst wenn die Impfung wesentliche Ursache für die Thrombosen beziehungsweise die Gerinnungsstörung sein sollte, handelte es sich dennoch um eine extrem seltene Nebenwirkung, die durch die Vorteile der Impfung bei weitem aufgewogen wird. Gerade neurologische Spätfolgen sind nach Covid-19 nicht selten und können nur primärpräventiv durch eine Impfung verhindert werden.
Leitsymptome einer CSVT sind anhaltende Kopfschmerzen und andere neurologische Symptome. Da es allerdings als Impfreaktion bei vielen Personen zu vorübergehenden Kopfschmerzen kommen kann, ist es nicht notwendig bei jedem Menschen, der nach der Impfung über Kopfschmerzen klagt, eine weiterführende neurologische Diagnostik mit Bildgebung durchzuführen. Diese sollte Personen vorbehalten bleiben, die in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Impfung über einen Zeitraum von mehreren Tagen neuartige und ungewöhnlich starke Kopfschmerzen bemerken, welche auf die üblichen, frei verkäuflichen Analgetika nicht oder nur unzureichend ansprechen.
In solchen Fällen und insbesondere, wenn sich zusätzliche neurologische Symptome wie halbseitige Lähmungen und/oder Gefühlsstörungen, Sprachstörungen oder epileptische Anfälle entwickeln, sollte umgehend weitere Diagnostik erfolgen. Kleine, punktförmige Einblutungen (Petechien) in die Haut vor allem der Extremitäten können zudem auf eine Thrombozytopenie hindeuten, wie sie bei einem Teil der Fälle mit CSVT beobachtet wurde. Bei der Abklärung sollte eine Gerinnungsdiagnostik mit Blutbild und Bestimmung der Thrombozytenzahl erfolgen.
Peter Berlit, Harald Prüß, Hans-Christian Koennecke, Berlin