Aktuelles Urteil: Wichtige Erleichterungen für den Zahnarzt im gerichtlichen Mahnverfahren
Zahnärzten, die ihre Honorarforderungen selbst beitreiben, ist es in der Regel besonders lästig, wenn sie beim Ausfüllen und Bearbeiten der gerichtlichen Formulare angeben müssen, an welchem Gerichtsstand das Klageverfahren durchzuführen ist, wenn der Patient Widerspruch gegen den beantragten und erlassenen Mahnbescheid einlegt.