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Neue Ausbildungsverordnung

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker ist am 1. April im Bundesgesetzblatt erschienen. Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Zur neuen Ausbildungsordnung äußert sich Heinrich Wenzel, Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und Beauftragter für die Aus- und Weiterbildung. „Als verantwortliches Vorstandsmitglied des VDZI danke ich an dieser Stelle allen beteiligten Ministerien, Organisationen und Verbänden, aber insbesondere den Vertretern der Sozialpartner für die gemeinsam geleistete Arbeit. Wir haben uns im Rahmen unserer gesetzlichen Beteiligungsrechte in dem Verfahren zur Neuordnung der Ausbildungsordnung mit unserer gesamten fachlichen Expertise und unseren Überzeugungen für eine moderne Ausbildung in der Zahntechnik eingebracht. Die Verhandlungen verliefen in wohltuender Weise ebenso effektiv wie effizient. Dieses Neuordnungsverfahren kann als ein Beweis einer funktionierenden Sozialpartnerschaft bezeichnet werden.“

Was ändert sich?

Aus Sicht des VDZI wird die neue Ausbildungsordnung vor allem dem dynamischen technischen Fortschritt und den Anforderungen einer fachlich und kommunikativ vernetzten und digitalisierten Arbeitswelt gerecht. Der breite Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien haben das Berufsbild bedeutend ergänzt und erweitert. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten daher in der neuen Ausbildung und der Prüfung ein höheres Gewicht.

Den ZahntechnikerInnen der Zukunft werden neben der Erweiterung der zahntechnischen Fähigkeiten und Kenntnisse auch erweiterte Kompetenzen im Bereich der technischen Planung, des Risiko- und Qualitätsmanagements sowie der fachlichen Information und Kommunikation vermittelt. Damit können ZahntechnikerInnen noch besser den zahnärztlichen Kundenanforderungen gerecht werden. Sie stellen für alle Fragen der Zahntechnik die Experten für den Zahnarzt und die Patienten dar. Das steigert die Strukturqualität in der Zahnersatzversorgung.

Die Einführung der sogenannten „gestreckten Prüfung“ ist dabei eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die neue Ausbildung mit ihrem hohen fachlichen Anspruch an den Auszubildenden und an den modernen Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ein klares, inhaltliches und zeitlich strukturiertes Lernen verlangt, um die Qualifikationsziele der Ausbildungsordnung tatsächlich erreichen zu können.

„Eine attraktive und moderne Berufsausbildung in der Zahntechnik ist die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Handwerks. Ohne gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte kann ein zahntechnisches Labor in der digitalisierten Welt nicht erfolgreich sein und im Wettbewerb bestehen. Daher rufe ich die Inhaber der Labore dazu auf, dem Fachkräftemangel durch eine verstärkte Ausbildung zu begegnen. Die jungen Menschen können mit der neuen Ausbildungsordnung darauf vertrauen, den Beruf des Zahntechnikers auf dem modernsten Stand der analogen und digitalen Technik zu erlernen. Die fachlich ebenso anspruchsvolle wie breite Ausbildung macht junge Menschen fit für eine sichere Beschäftigung und bietet ihnen eine Karrierechance. Die neue Ausbildungsordnung ist ein Gewinn für alle Auszubildenden und für das Zahntechniker-Handwerk“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Titelbild: stock.adobe.com/candy1812

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