Die künstliche Verknappung von Stellen für Vorbereitungsassistenten kann nicht länger genutzt werden, um zahnärztlichen MVZ das Leben schwerer zu machen, so dzw-Chefredakteur Marc Oliver Pick.
Die KZVen gehen derzeit davon aus, dass einem MVZ nur ein in Vollzeit beschäftigter Vorbereitungsassistent zugeordnet werden darf. Eine Einschätzung von RA Thomas Bischoff.
In der Sache B 6 KA 1/19 R (MVZ A. gegen KZV Nordrhein) hat das Bundessozialgericht heute eine Entscheidung verkündet. Danach können in MVZ mehrere Vorbereitungsassistenten angestellt werden.