Anzeige

Factoring für Zahnärzte - Die 4 wichtigsten Funktionen

Eine Abrechnungsgesellschaft kauft im Rahmen eines Pauschalvertrags Rechnungen der Praxis gegenüber Patienten an, bezahlt die Kaufpreise sofort und übernimmt das Risiko eines Zahlungsausfalls.

4 Funktionen Factoring

1. Finanzierungsfunktion:

Der Praxisinhaber erhält als Verkäufer der Forderung den Kaufpreis vor Fälligkeit. So wird ein annähernd leistungskonformer Zahlungseingang sichergestellt – ein erheblicher Liquiditätsvorteil.

2. Versicherungs- oder Delkrederefunktion:

Die Forderung wird auf die Abrechnungsgesellschaft übertragen. Somit ist der Praxisinhaber vor Zahlungsausfällen geschützt.

3. Dienstleistungsfunktion:

Die Abrechnungsgesellschaft übernimmt das Rechnungsmanagement vom Mahn- und Inkassowesen sowie der gerichtlichen Beitreibung bis hin zum Schriftverkehr im Zusammenhang mit Kostenerstattungsproblemen. Daraus resultiert eine erhebliche Verwaltungsentlastung für die Praxis.

4. Umsatzfunktion:

Durch die durch die Abrechnungsgesellschaft angebotenen Teilzahlungsmöglichkeiten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient sich für eine höherwertige Behandlung entscheidet. Damit verbunden ist ein Honorarsteigerungspotenzial. Was ist bei Preisvergleichen zwischen verschiedenen Anbietern zu beachten? Sind die Leistungspakete vergleichbar?

Was ist bei Preisvergleichen zwischen verschiedenen Anbietern zu beachten? Sind die Leistungspakete vergleichbar?

  • Wird tatsächlich echtes Factoring, also inkl. Ausfallschutz geboten? Einige Gesellschaften bieten stattdessen unechtes Factoring. Im Falle des Zahlungsausfalls trägt dann die Praxis den Forderungsausfall.
  • Beinhaltet die Leistung der Ab - rechnungsgesellschaft die Prüfung der Rechnungen? Wenn ja, sind legale (!) Honorarsteigerungen möglich.
  • Übernimmt die Abrechnungsgesellschaft auch die gerichtliche Beitreibung?
  • Gibt es eine zentrale GOZ-Abteilung, die Kunden für Fragen rund um die Erstellung von Rechnungen zur Verfügung steht? Wenn ja, wird die Kompetenz der Praxismitarbeiter und -inhaber deutlich erhöht, was zu Honorarsteigerungen führen kann.
  • Wird der Schriftverkehr mit den Kostenerstattern von der Abrechnungsgesellschaft übernommen? Wenn ja, bedeutet das für die Praxis eine deutliche Zeitersparnis.
  • Werden bei grundsätzlichem Klärungsbedarf von der Abrechnungsgesellschaft aktiv Gerichtsprozesse angestrengt?
  • Bietet die Abrechnungsgesellschaft gebührenfreie Teilzahlungsmöglichkeiten für Patienten an?