Jeweils am dritten Freitag im März, also wieder am 18. März 2022, informiert der vom Weltverband für Schlafmedizin ins Leben gerufene Weltschlaftag über Schlafstörungen und was guten Schlaf ausmacht. Auch die Zahnmedizin kann einen wichtigen Beitrag zu erholsamen Schlafen leisten.
Die Qualität des Schlafes zählt
Jeder kennt es: Wer schlecht geschlafen hat, kommt auch schlechter durch den Tag. Konzentrationsschwierigkeiten und Tagesmüdigkeit sind nur zwei der möglichen störenden Symptome, die nicht-erholsamer Schlaf mit sich bringen kann. Wenn die Probleme beim Einschlafen und Durchschlafen andauern und chronisch werden, ist es Zeit, medizinischen Rat zu suchen. Denn guter Schlaf bedeutet eine hohe Lebensqualität!
Schnarchen kann ungesund sein
Häufiges Schnarchen kann nicht nur Bettnachbarn stören, sondern auch gesundheitsschädigend sein. Hinter dem nächtlichen "Konzert" können schlafbezogene Atmungsstörungen stecken. Bei der obstruktiven Schlafapnoe (OSA) kommt es durch die Erschlaffung der oberen Atemwege im Schlaf zu einem verminderten Atemluftstrom mit messbaren Atempausen, die länger als zehn Sekunden andauern. Die erschlafften Muskeln verengen den Atemweg im Rachenbereich oder blockieren ihn sogar ganz, was zu den Atemschwierigkeiten führt. Eine Behandlung kann sowohl durch eine Überdrucktherapie mit Sauerstoff als auch mithilfe von Unterkieferprotrusionsschienen erfolgen, die das Zurückfallen des Unterkiefers und die folgende Muskelerschlaffung im Schlaf verhindern.
Wird eine Schlafapnoe nicht therapiert, sind zum Beispiel Bluthochdruck und kardiovaskuläre Erkrankungen die etwaige Folge. Schlechter Schlaf kann somit neben einer verminderten Lebensqualität auch zu einer ebensolchen Lebenserwartung führen.
Unterkieferprotrusionsschienen jetzt in der GKV-Versorgung
Ist eine leichte bis mittelgradige Schlafapnoe ärztlich festgestellt worden, kann seit dem 1. Januar 2022 die Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Zugelassen sind die UPS als sogenannte Zweitlinientherapie, wenn eine Überdrucktherapie mit CPaP-Atemmaske nicht den gewünschten Erfolg verspricht.
Die Anfertigung einer UPS kann zulasten der Krankenkassen nur erfolgen, wenn ein Vertragszahnarzt durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzweiterbildung „Schlafmedizin“ oder der Qualifikation nach Paragraf 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß Paragraf 135 Abs. 2 SGB V mit der Anfertigung beauftragt wurde. An die Verordnung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, bei der Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen sind. Ob die anschließend von Zahntechnikern angefertigte Schiene bei der Behandlung der nächtlichen Atemaussetzer Abhilfe schafft, kontrollieren die behandelnden Ärzte. Diese neuen Bema-Leistungen finden sich im Bema-Teil 2: Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktiver Schlafapnoe (Unterkieferprotrusionsschiene).
Webinar zur zahnmedizinischen Schlafmedizin
Um Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe künftig optimal mit einer UPS behandeln zu können, ist medizinische und zahnmedizinische Kompetenz gefragt.
Bereiten Sie sich auf das Therapiespektrum mit einem kompakten Überblick vor! Erfahren Sie, wie Sie damit Ihr Alleinstellungsmerkmal in der Praxis umsetzen können und profitieren Sie für Ihren Einstieg in die zahnärztliche Schlafmedizin von den Erfahrungen zwei versierter Referenten.
Der Referent |
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Dr. Ingo Wolfram Paeske
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und die Referentin |
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Birgit Enßlin
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Themen
- Kurzüberblick der medizinischen Aspekte
- Therapieansätze der Schlafapnoe
- Zahnärztliche Therapie und korrekte Anwendung
- Erweiterung des Therapiespektrum der Praxis
- Abrechnung (30 min.)
Alle Infos auf einen Blick
- Thema: Intensiv Webinar für Einsteiger in die zahnärtzliche Schlafmedizin
- Wann: 10. Juni 2022 von 13:00 bis 16:00 Uhr
- Seminargebühr: 89 € zzgl. MwSt. (19%)
- Anmeldeschluss: 9. Juni 2022
- Moderation & Chat: Christiane Fork
- Technik: via Zoom
- Anerkennung: Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat
Eine Veranstaltung von
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