„Lockdown darf nicht zum Knockdown für die Zähne werden“, erklären KZVen und Landeszahnärztekammern und appellieren an Patienten, ihre Zahnarzttermine wahrzunehmen.
Die ZÄK WL weist darauf hin, dass die Bezirksregierungen aktuell in Betrieben stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Corona-Schutzverordnung NRW überprüfen.