Die ZÄK WL weist darauf hin, dass die Bezirksregierungen aktuell in Betrieben stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Corona-Schutzverordnung NRW überprüfen.
„Lockdown darf nicht zum Knockdown für die Zähne werden“, erklären KZVen und Landeszahnärztekammern und appellieren an Patienten, ihre Zahnarzttermine wahrzunehmen.