Neues zu Corona von der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer hat neue Unterlagen erstellt und Änderungen auf der BZÄK-Website zum Coronavirus vorgenommen:
- Neu erstellt wurde eine Positionierung zu „Behandlung nur noch in Notfällen? Ist es gerechtfertigt, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren?“
- Ein Ablaufplan zum An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung wurde eingestellt.
- Die Rubrik „Praxisbetrieb“ wurde um „Weitere Informationen Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht“ aktualisiert.
- Die BZÄK-Umfrage zur Situation in den Praxen ist eingestellt.
- Weiterhin hat das RKI seine „Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang COVID-19“ aktualisiert.
4.346.000.000
Euro betrugen die laufenden Gesundheitsausgaben der PKV an Zahnarztpraxen 2017, die der GKV 14.057.000.000 Euro.
Quelle: BZÄK
PKV wieder Gesellschafter der gematik
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist wieder Gesellschafter der gematik. Die Gesellschafter haben jetzt der Wiederaufnahme des PKV-Verbands in den Gesellschafterkreis zugestimmt. Der GKV-Spitzenverband überträgt dem PKV-Verband insgesamt 2,45 Prozentpunkte seiner Stimmanteile und behält 22,05 Prozent. „Die Rückkehr der PKV ist die große Anerkennung unserer Arbeit und wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens enorm voranbringen. Für uns steht dabei der Patient im Mittelpunkt. Denn ihm sollen die Chancen einer digital unterstützten Versorgung unmittelbar zugutekommen – dabei sollte egal sein, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Es ist großartig, dass das nun möglich ist“, sagt gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken. Die Gesellschafteranteile sind gesetzlich geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit hält unverändert 51 Prozent Die verbleibenden Anteile verteilen sich auf die Kostenträger – GKV und PKV – sowie die Leistungserbringer-Organisationen.
Die BZÄK zu den Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Die Bundeszahnärztekammer sieht die, in der bis zum 30. September 2020 geltenden als auch die in der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte ab dem 1. Oktober 2020, eröffnete Möglichkeit, dass die beiden Vorprüfungen sowie die Zahnärztliche Prüfung auch am Phantom oder je nach Prüfungsabschnitt am Simulationspatienten, Simulatoren oder anderen geeigneten Medien durchgeführt werden können, äußerst kritisch. Die praktische Ausbildung am Patienten ist ein Kernstück des Zahnmedizinstudiums. Ein ausschließliches Phantomkopfexamen läuft einem hoch qualitativen Ausbildungsabschluss entgegen. Diese Entwicklung sehen wir mit großer Besorgnis und mahnen an, dieses Vorgehen lediglich als ultima ratio vorzusehen.
Termine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe warnt vor zahnmedizinischen Folgeschäden. Auch in Zeiten der Corona-Epidemie müssen notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt werden. Der Besuch beim Zahnarzt kann nicht beliebig hinausgeschoben werden. Darauf weist Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hin: „Verschieben Sie bitte nicht Ihren routinemäßigen Besuch beim Zahnarzt, lassen Sie Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch nicht im Stich. Wir Zahnärzte sehen bereits die Folgen: Nicht nur zahnmedizinische Schäden treten über kurz oder lang ein, wenn notwendige Behandlungen oder regelmäßige Präventionsmaßnahmen unterbleiben, auch Herzkreislauf-, Nieren–und Lungenerkrankungen, sowie Diabetes können unmittelbar negativ beeinflusst werden. Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem. Und darauf kommt es mehr denn je an. „Zahnärzte sind Experten in Sachen Hygiene und Patientenschutz. Es wurde schon immer mit Schutzausrüstung auf Klinikniveau gearbeitet. Kein Patient muss befürchten, er könne sich beim Zahnarzt mit Corona infizieren. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente werden sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. In allen Zahnarztpraxen werden die Abstandsregeln eingehalten, die Patienten nach Möglichkeit einzeln einbestellt und räumlich getrennt. Mit diesen Maßnahmen ist für den Patienten ein in jeder Weise gesicherter Ablauf möglich.